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Versicherungszeiten nachweisen Für die Rentenversicherung reichen oft Kopien

Viele Versicherte vertrauen der Deutschen Rentenversicherung über die Post wichtige Dokumente an - im Original.

Viele Versicherte vertrauen der Deutschen Rentenversicherung über die Post wichtige Dokumente an - im Original.

(Foto: picture alliance / dpa)

Wer in den Genuss der gesetzlichen Rente kommen möchte, muss so einige Nachweise über seine Versicherungszeiten erbringen. Denn viele Sachverhalte für die Rente müssen durch Urkunden und andere Belege nachgewiesen werden. Oft sind dafür keine Originaldokumente erforderlich.

Die Deutsche Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Versicherungskonto. Damit die eingehenden Daten dem richtigen Konto zugeordnet werden können, erhält jeder Versicherte eine individuelle Versicherungsnummer. Doch damit entsprechende Daten überhaupt erfasst werden können, bedarf es der Mithilfe der Versicherten.

Viele Sachverhalte für die Rente müssen durch Urkunden und andere Belege nachgewiesen werden, zum Beispiel das Ende einer Ausbildung durch das Abschlusszeugnis, der Geburtstag durch die Geburtsurkunde. Diese Unterlagen können Sie als Originale einschicken und erhalten diese nachher zurück. Es können jedoch auch Kopien eingesandt werden.

Eine Bestätigung einer Kopie wird nur benötigt, wenn beim Rentenversicherungsträger begründete Zweifel bestehen. In Zweifelsfällen wird die Bestätigung nachträglich angefordert. Die Bestätigung wird von Krankenkassen, Bürgerämtern und natürlich auch von den Beratungsstellen der Rentenversicherung kostenlos vorgenommen. Für die Bestätigung muss das Original mitgebracht werden. Liegen Originale von Personenstandsurkunden nicht vor, werden diese von den Standesämtern kostenlos neu ausgestellt.

Per Scan schneller und oft auch einfacher

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Ungeachtet dessen, vertrauen viele Versicherte der Deutschen Rentenversicherung über die Post wichtige Dokumente an - im Original. Das ist aber nicht nur riskant (Post-Dienstleister verlieren hin und wieder eine Sendung), es ist vor allem häufig gar nicht nötig.

Denn wenn die Rentenversicherung angeforderte Dokumente wie Zeugnisse, Urkunden oder Bescheinigungen im Original oder als beglaubigte Kopie braucht, teilt sie das ihren Kunden ausdrücklich mit. Sonst genügt die Vorlage einer einfachen Kopie. Und die braucht nicht einmal auf Papier zu sein: schneller und für jeden oft einfacher ist die Übermittlung eines Scans, etwa über www.eservice-drv.de. Wenn dann nach Bearbeitung der Kopie oder des Scans noch Fragen offenbleiben, kann in Einzelfällen die Vorlage des Originals erforderlich werden. Aber auch darüber wird die Rentenversicherung dann informieren.

(Dieser Artikel wurde am Montag, 08. August 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, awi

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