Ratgeber

Schulden vererben? Immobilienfinanzierung geht auch im Alter

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Wer ein Haus kauft, verschuldet sich meist für eine lange Zeit. Bis zum Rentenbeginn sollte man das Darlehen getilgt haben, so die gängige Meinung. Aber warum sollte man seine Schulden nicht auch vererben?

Immobilienfinanzierung ist nicht unbedingt eine Frage des Alters, sondern eine Frage des Budgets.

Immobilienfinanzierung ist nicht unbedingt eine Frage des Alters, sondern eine Frage des Budgets.

(Foto: imago/Westend61)

Wer ein Haus kauft, muss oft Schulden machen. Und das für eine lange Zeit. Stellt sich die Frage: Bis wann sollte man den Schuldenberg wieder abtragen? Bis zum Rentenbeginn, lautet ein gängiger Ratschlag. Aber warum sollte man seine Schulden nicht auch vererben? Eine Immobilie finanziert man selten aus der Portokasse, die meisten Käufer müssen Kredite aufnehmen. Ziel ist es in der Regel, das Darlehen bis zur Rente abzubezahlen. Wer das nicht schafft, hat später womöglich zu kämpfen. Im Rentenalter kann man im besten Fall mit zwei Dritteln des bisherigen Lohnes rechnen, da könnte es schon schwierig werden, die monatliche Belastung zu stemmen.

Aber das ist nicht der einzige Grund, der dafür spricht, die Finanzierung bis zur Rente abzuschließen: Bei laufenden Krediten besteht immer das Risiko, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und der Vertrag gekündigt wird. Im Rentenalter ist man dann in der Regel nicht mehr in der Lage, gegenzusteuern. Auch die psychologische Komponente spielt eine Rolle: "In dieser Phase möchte man eher seine Ruhe haben und tendenziell Kosten reduzieren", so die Erfahrung des Portfoliomanagers Andreas Görler von der Pruschke & Kalm GmbH.

Hauptsache, nicht zu teuer

Allerdings ist das nur ein Teil der Wahrheit, findet zum Beispiel Peter Irsigler: "Wohnen kostet Geld, egal, ob als Mieter oder Eigentümer", sagt der Spezialist für Baufinanzierungen bei der Bayerische Vermögen AG. Aus seiner Sicht ist es daher durchaus denkbar, einen längeren Zeitraum für die Finanzierung der Immobilie einzuplanen. Wichtige Voraussetzung: "Die Gesamtdarlehenshöhe muss in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Immobilie stehen."

Wie lange ihre Immobilienfinanzierung laufen sollte, müssen Käufer immer von der eigenen Situation abhängig machen. "Man muss sich mit der Tilgung ja nicht überfordern, nur um den Kredit bis zum Renteneintritt zurückgezahlt zu haben", findet Max Herbst von der FMH-Finanzberatung. "Das Leben können Sie nicht nachholen." Viele Geldinstitute haben sich ohnehin auf ältere Kreditnehmer eingestellt. "In der Regel darf die Kreditsumme ab 65 Jahren nicht mehr als 60 Prozent des Immobilienwerts betragen." Und dieses Ziel erreichen die meisten Käufer.

Ein Beispiel: Ein 50-jähriger Kunde kauft eine Immobilie, die 400.000 Euro kostet. Er nimmt einen Kredit in Höhe von 350.000 Euro auf und vereinbart eine Laufzeit von 15 Jahren zu einem Zinssatz von 2,5 Prozent und 3 Prozent Tilgung. "Damit liegt die monatliche Rate bei etwa 1600 Euro", erläutert Herbst. Nach Ende der Laufzeit bleiben rund 159.000 Euro Schulden übrig, das entspricht etwa 40 Prozent des Immobilienwertes. "Selbst wenn die Zinsen dann bei 6 Prozent liegen und die Tilgung bei 1 Prozent, muss der Käufer mit Eintritt ins Rentenalter eine monatliche Rate von etwa 930 Euro tragen", rechnet Herbst vor. Das lässt sich im Zweifel auch im Rentenalter schultern.

Im Einzelfall kann's klappen

"Bei der Immobilienfinanzierung kommt es immer auf den Einzelfall an", findet auch Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen. Mit Immobilienschulden in den Ruhestand zu gehen, ist aus Sicht des Verbraucherschützers nicht generell schlecht. "Es kommt darauf an, dass Sie sich die monatlichen Raten mit Ihrem Einkommen leisten können." Auch die Situation in der Familie spielt dabei eine Rolle. "Wenn Sie keine Nachkommen haben oder Ihre Kinder das Haus nicht wollen, können Sie die Immobilie ja auch verkaufen", sagt Schwarz.

Wollen Kinder die Immobilie übernehmen, kann das bei der Anschlussfinanzierung gleich mitberücksichtigt werden. "Sie können zum Beispiel die Immobilie schon zu Lebzeiten an Ihre Kinder übertragen und sich ein Wohnrecht zusichern", gibt Schwarz ein Beispiel. "Beachten sollte man dabei aber immer die Erbschaftssteuer", ergänzt Stefan Witt. Denn die Freigrenze bei der Vermögensübertragung an Kinder ist mit 400.000 Euro durchaus hoch. "Bei Immobilien kann das aber schnell ausgeschöpft sein."

Eine Abstimmung mit den potenziellen Erben ist natürlich wichtig. Im optimalen Fall entscheiden mehrere Generationen zusammen über den Kauf. Doch in der Praxis ist das eher selten der Fall, wie die Fachleute bestätigen.

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Quelle: ntv.de, ino/dpa

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