Alle erheben einen Zusatzbeitrag Krankenkassen halten Beiträge stabil
01.01.2017, 15:47 UhrÜberraschend wenige Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel ihre Beitragssätze. Doch allzu zu sehr sollten Versicherte nicht jubeln: Es handelt sich nur um einen Einmaleffekt. Langfristig gehen die Beiträge wohl nach oben.
Etwa jede vierte gesetzliche Krankenkasse hat einem Medienbericht zufolge zum neuen Jahr ihren Beitragssatz erhöht. Nach der Beitragsliste des Spitzenverbands der gesetzlichen Kassen (GKV) würden 27 der 113 Kassen teurer, berichtete die "Welt".
Demnach verlangen nun erstmals alle Kassen einen Zusatzbeitrag. Die Spanne reiche von 14,6 Prozent bei der Metzinger BKK und der AOK Sachsen-Anhalt bis zu 16,4 Prozent bei der BKK Vital. Die großen bundesweiten Anbieter Barmer, Techniker Krankenkasse und DAK Gesundheit ließen ihre Beiträge demnach unverändert.
Im vergangenen Jahr hatten noch zwei Drittel der gesetzlichen Kassen an der Preisschraube gedreht. Dass für dieses Jahr mehr Kassen die Beiträge stabil lassen, wird auf die zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro zurückgeführt, die die Politik aus dem Gesundheitsfonds an die Anbieter verteilt.
"Das ist erfreulich für die Versicherten, aber leider nur ein Einmaleffekt", sagte die GKV-Verbandsvorsitzende Doris Pfeiffer der Zeitung. Zumal wesentliche Kosten der Reformen der vergangenen Jahre erst noch auf die Kassen zukämen - etwa wenn es um die Finanzierung der Krankenhäuser gehe. Über 2017 hinaus geht sie daher von deutlich höheren Krankenkassenbeiträgen aus.
Mehrausgaben von Hunderten Euro
In Deutschland sind 55 Millionen Menschen gesetzlich versichert, die Wahl der Krankenkasse kann über jährliche Mehrausgaben von mehreren hundert Euro entscheiden. Der Kassenbeitrag eines Durchschnittsverdieners mit einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro bewegt sich 2017 laut "Welt" zwischen 5364 Euro und 5904 Euro - ein Unterschied von 540 Euro.
Die Beiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam bezahlt. Der Satz der Arbeitgeber ist auf 7,3 Prozent gedeckelt, der Satz für Arbeitnehmer liegt bei mindestens 7,3 Prozent. Seit dem Jahr 2015 können Kassen darüber hinaus einen Zusatzbeitrag erheben.
Quelle: ntv.de, chr/dpa/AFP