Ende einer Affäre Müssen intime Fotos gelöscht werden?
21.12.2015, 15:15 UhrWenn die heimliche Geliebte schon fort ist, möchte sich ein Mann wenigstens an den freiwillig entstandenen Sex-Fotos der Dame erfreuen. Doch diese hat für derlei Nostalgie kein Verständnis und fordert die Aufnahmen zu löschen. Der BGH ist gefragt.
Nein, ein Eigentumsrecht an Sex-Bildern gibt es nach dem Scheitern der Beziehung nicht.
(Foto: imago/BE&W)
Intimste Fotos von Partner oder Partnerin - für manche Paare ist das Teil des Liebesspiels. Nach dem Scheitern der Beziehung müssen die Bilder aber an den anderen herausgerückt werden: Dies gebietet die Achtung der Privat- und Intimsphäre und das Recht, selbst darüber zu befinden, wem "Einblick das eigene Geschlechtsleben gewährt wird", wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: VI ZR 271/14)
Im aktuellen Fall hatte ein Berufsfotograf laut Urteil von seiner verheirateten Geliebten mit deren Einverständnis zahlreiche digitale Fotos und Videos "vor, während und nach dem Geschlechtsverkehr" sowie von ihrem Intimbereich gemacht. Ein Verbot der Weitergabe der Bilder hatte der Mann zuvor schon von sich aus akzeptiert. Im Prozess ging es nun darum, ob der Fotograf das Bildmaterial für sich selbst behalten darf. Der Fotograf hatte sich geweigert, die pikanten Aufnahmen zu löschen. Er argumentierte, er habe die abgelichtete Frau geliebt und er sähe das Löschen der Bilder als Eingriff in sein Eigentum.
Ohne Erfolg. Nach dem Urteil des BGH muss er die Fotos nun endgültig entfernen. Demnach habe die Ex-Geliebte zwar in die Aufnahmen eingewilligt, dies schließt einen Löschanspruch am Ende der Beziehung nicht aus, heißt es in dem Urteil. Dies gebietet die Achtung der Privat- und Intimsphäre und das Recht, selbst darüber zu befinden, wem "Einblick in das eigene Geschlechtsleben gewährt wird". Das ergebe sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, folgerte das oberste deutsche Gericht.
Weiterhin anschauen darf der Fotograf dagegen Bilder, die seine einstige Geliebte bekleidet zeigen. Diese Fotos seien weniger geeignet, das Ansehen der Frau "gegenüber anderen zu beeinträchtigen", befanden die Richter.
Quelle: ntv.de, awi/AFP