Ratgeber

"Auszugstermin ist der Todestag" Raucher Adolfs streitet weiter

Die nächste Runde im Rechtsstreit zwischen Friedhelm Adolfs und seiner Vermieterin ist eröffnet. Und so wie es aussieht, hat der Kettenraucher gute Chancen, doch in seiner Wohnung zu bleiben. Dem Gericht fehlen nämlich Beweise.

Adolfs mit seiner Sieger-Zigarre vor dem BGH. Diesmal fehlte der populäre Raucher wegen eines Schlaganfalls.

Adolfs mit seiner Sieger-Zigarre vor dem BGH. Diesmal fehlte der populäre Raucher wegen eines Schlaganfalls.

(Foto: dpa)

Friedhelm Adolfs (76) kann sich von seinem Schlaganfall erst einmal erholen. In den kommenden Wochen wird er nicht obdachlos und auch nicht im Heim landen. Er hat sogar gute Chancen, seine Sieges-Zigarre noch anzünden zu können - wenn auch zum ausdrücklichen Missfallen seiner Ärzte. Das Düsseldorfer Landgericht hat die Gegenseite, seine hoch betagte Vermieterin und deren Anwältinnen, am Donnerstag zum umfangreichen Nachsitzen vergattert. Fünf Wochen gab das Gericht dafür Zeit.

Adolfs soll nach 40 Jahren aus seiner Mietwohnung fliegen. Vor drei Jahren war ihm fristlos gekündigt worden. Der ehemalige Hausmeister habe die übrigen Bewohner des Mehrparteienhauses unzumutbar mit Zigarettenrauch belästigt, so seine Vermieterin. Seither macht der Fall bundesweit Furore.

Wesentliche Behauptungen der Vermieterseite sieht das Gericht aber inzwischen als unbewiesen. Dafür hat der Bundesgerichtshof gesorgt. Er hatte das Urteil des Landgerichts mit einer Begründung kassiert, die sich gewaschen hat: Fehlerhafte Tatsachenermittlungen und fehlerhafte Beweiserhebung. "Hieran sind wir gebunden", sagt Richter Rolf Maurer.

Alles wieder offen

Drei Jahre nach der fristlosen Kündigung ist fast alles in dem Verfahren wieder streitig. "Das führt dazu, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben", sagt Richter Maurer. Die Vermieterin muss nicht nur deutlich mehr Zeugen beibringen, die ihre Angaben umfassend stützen. Sie muss auch nachweisen, dass die Belästigung so stark war, dass die Gesundheit der übrigen Menschen im Haus gefährdet wurde. Diese Forderung des Gerichts könnte zum entscheidenden Problem werden.

Darüber hinaus muss die Vermieterin belegen, dass die Geruchsbelästigung der Hausnachbarn nicht an der undichten Wohnungstür gelegen hat. Denn die hätte sie selbst abdichten müssen. Immer wieder wirbt Richter Rolf Maurer am Donnerstag für eine gütliche Einigung. Wenn es doch inzwischen im Flur nicht mehr rieche und das Verfahren auch für die Vermieterin so belastend sei: "Das kann man deutlich abkürzen".

Vermieterin bleibt bislang hart

Doch die Anwältinnen machen klar, dass sie an eine ausdrückliche Vorgabe gebunden sind: "Eine Einigung kann es nur bei einem Auszug des Mieters geben." Adolfs Anwalt Martin Lauppe-Assmann reagiert sarkastisch: "Auszugstermin ist der Todestag." Die Vermieterseite hegt auch Zweifel am guten Willen des notorischen Rauchers, der ja sein Laster keineswegs aufgeben wolle, wie auch sein Anwalt einräumt. Eine Vermieter-Anwältin zitiert einen Medienbericht, wonach Adolfs im Krankenhaus in ein Einzelzimmer verlegt worden sei - nach Beschwerden anderer Patienten über den Gestank nach Rauch. Richter Maurer befindet knapp: "Aber rauchen darf er. Gewisse Beeinträchtigungen sind hinnehmbar."

Anwältin Carmen Griesel verspricht, ihrer Mandantin die neue Lage darzulegen: "Vielleicht lenkt sie jetzt ja doch ein. Vielleicht wird ihr das doch alles zu viel." Sollte die Dame, die angeblich 100 Wohnungen besitzt, bei ihrem harten Kurs bleiben, wird das Gericht am 26. August verkünden, wie es weitergeht.

Quelle: ntv.de, Frank Christiansen, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen