Ratgeber

Ombudsmänner warten ab Was gekündigte Bausparer jetzt tun müssen

Die Kündigungswelle der Bausparkassen von teuren Verträgen rollt weiter. Trotz zum Teil anderslautender Urteile. Viele Geschasste haben sich an eine Schlichtungstelle gewandt - doch die warten ab. Dennoch, für Sparer ist viel Geld zu gewinnen.

Widerstand gegen die Kündigungen lohnt sich, meinen die Fachanwälte.

Widerstand gegen die Kündigungen lohnt sich, meinen die Fachanwälte.

(Foto: imago stock&people)

Die früher gegebenen Zinsversprechen sind den Bausparkassen längst zu teuer geworden. Als Konsequenz daraus werden hochverzinste Verträge seit Jahren gekündigt. Etwa 360.000 Kontrakte sollen bisher betroffen sein - von insgesamt rund 30 Millionen. 

Der Rauswurf sorgt bei einigen Betroffenen für Empörung und Widerstand. Schließlich heißt es im Bürgerlichen Gesetztbuch (BGH), dass Verträge die über keine entsprechende Ausstiegsklausel verfügen, einzuhalten sind. Die Bausparkassen interpretieren das Vertragswerk anders und sehen sich berechtigt, von der einst heftig umworbenen Kundschaft Abschied zu nehmen. Mit den Streitfällen betraute Gerichte urteilen bisher uneins. Erst 2017 wird wohl der Bundesgerichtshof mit einem Urteil alle Unklarheiten beseitigen.

Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen, auf längerfristige Bindung angelegten Darlehensvertrag. Dem Bausparvertrag wohnt die Besonderheit inne, dass Bausparkasse und Bausparer ihre jeweilige Rolle als Darlehensgeber beziehungsweise Darlehensnehmer mit der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens tauschen.

In Deutschland gibt es ca. 30 Millionen Verträge. Allein im vergangenen Jahr 2016 wurden 2,7 Millionen Kontrakte neu abgeschlossen. Rund 300.000 sogenannte Altverträge wurden bisher von den Bausparkassen gekündigt.

Rund 3000 geschasste Sparer hatten sich in ihrer Not zunächst an einen kostenlosen Ombudsmann gewandt, um das drohende Unheil durch einen entsprechenden Schiedsspruch doch noch abzuwenden. Schließlich ist auch im Falle einer negativen Entscheidung noch eine Klage möglich. Doch die Schlichtungsstellen treffen derzeit keine Entscheidungen und verweisen auf die ungeklärte Rechtslage und das ausstehende BGH-Urteil. Das verunsichert die betroffenen Bausparer. Was passiert nun mit ihren Verfahren?

Der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Klaus Hünlein, kann beruhigen. Zum einem ist das Vorgehen der Ombudsmänner gesetzteskonform, zum anderen ändert sich für Kunden, die den Weg über die Schlichtungsstelle gewählt haben, zunächst nichts. Betroffene müssen sich nach einer verbraucherfreundlichen höchstrichterlichen Entscheidung erneut an ihre Bausparkasse wenden und ihren Widerspruch gegen die Kündigung vorbringen. Zeigt diese sich dann weiter uneinsichtig, muss erneut die Schlichtungsstelle kontaktiert werden. Etwaige Fristen gelten als gehemmt. 

Irritiert ist Hünlein aber über die geringe Zahl der Wehrhaften. So sind neben den im Ombudsmannverfahren Vertretenen gerade einmal rund 1000 Klagen gegen die Kündigungen anhängig. Bei besten Erfolgsaussichten zugunsten der Sparer. Denn ungeachtet der Urteile einiger Oberlandesgerichte rechnet er nach derzeitigem Stand mit einer eindeutig verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH. Und dies tun wohl auch die Bausparkassen selbst, denn eine Revision wollen demnach alle Institute mit außergerichtlichen Einigungen vermeiden - mit zum Teil üppigen Entschädigungen und fortlaufenden Verträgen.

Der Anwalt rät deshalb allen gekündigten Bausparern dringend dem Rauswurf schriftlich innerhalb von drei Jahren zu widersprechen. Ob zusätzlich vor dem BGH-Urteil noch ein Anwalt eingeschaltet wird, ändert an der Fristwahrung zwar nichts, es beschleunigt aber mitunter die Kompromissbereitschaft der Bausparkassen.                        

So wehren sich gekündigte Bausparer

Quelle: ntv.de

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