Rolls Royce vorm BGH Wenn der Neue auf der Fahndungsliste steht
18.01.2017, 11:54 Uhr
So schaut ein Rolls Royce Corniche Cabrio aus.
Wer sich ein Auto kauft, überprüft meist nicht, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben ist. Doch das kommt vor. Der Bundesgerichtshof hat zu klären, ob der Käufer vom Vertrag zurücktereten kann.
Wer einen Gebrauchtwagen kauft, der wegen angeblichen Diebstahls einen Fahndungseintrag im Schengener Informationssystem (SIS) hat, kann wegen eines Rechtsmangels vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH)entschieden (Az.: VIII ZR 234/15).
In dem verhandelten Fall kaufte ein Mann vom späteren Beklagten im Jahr 2012 einen gebrauchten Oldtimer Rolls Royce Corniche Cabrio zum Preis von 29.000 Euro. Beim Versuch des Käufers, das Fahrzeug anzumelden, wurde es jedoch polizeilich sichergestellt, weil es im SIS von den französischen Behörden als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben worden war.
Nachdem im Zuge der Ermittlungen die Vermutung aufkam, der ehemalige französische Eigentümer könnte den Diebstahl des Fahrzeugs zum Zwecke des Versicherungsbetrugs allerdings nur vorgetäuscht haben, wurde das Fahrzeug von der Polizei freigegeben und vom Käufer zugelassen. Dennoch erklärte dieser im Jahr 2015 aufgrund der bis heute andauernden SIS-Ausschreibung den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises.
Mit Erfolg. Der BGH gab dem Käufer Recht. Demnach muss ein Verkäufer um seine Leistungspflicht zu erfüllen, dem Käufer nicht nur Eigentum an der Kaufsache verschaffen, sondern er muss auch dafür sorgen, dass sie frei von Rechtsmängeln ist, der Käufer sie also unangefochten und frei von Rechten Dritter wie ein Eigentümer nutzen kann. Insofern liegt nicht erst bei behördlicher Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Kraftfahrzeugs ein Rechtsmangel vor, sondern bereits bei dessen Eintragung in die Fahndungsliste. Denn ein solcher Eintrag ist für den Käufer mit der konkreten, im gesamten Schengen-Raum bestehenden Gefahr verbunden, dass bei der Zulassung des Fahrzeugs oder einer Halteränderung oder einer polizeilichen Kontrolle die Eintragung festgestellt und ihm das Fahrzeug daraufhin auf unbestimmte Zeit entzogen wird.
Quelle: ntv.de, awi