Ratgeber

Kollision mit Bus Wer haftet für Unfall beim Überholen?

Brenzlige Begegnung: Linienbus und überholende Autos - wer haftet bei einer Kollision?

Brenzlige Begegnung ...

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tm)

Artikel anhören
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Informationen zu unserer Vorlesefunktion finden Sie hier.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zu diesem Angebot. 

Vorausschauend fahren ist oberstes Gebot im Straßenverkehr. Bei unklarer Verkehrslage ist deshalb im Zweifel Zurückhaltung gefragt. Darüber hinaus gibt es auch einige Pflichten, die Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen beachten müssen.

Insbesondere bei unklarer Verkehrslage ist beim Überholen Vorsicht geboten. Eine solche liegt immer dann vor, wenn nach allen Umständen des Einzelfalles mit einem ungefährdeten Überholen nicht gerechnet werden darf. Wird dies ignoriert, können alle an einem Unfall beteiligten Verkehrsteilnehmer zu einer Mithaftung verdonnert werden, wie das Landgericht Lübeck entschied (Az.: 14 S 13/22).

Wie war der Fall?

Hier hatte ein Auto hinter einem parkenden Lastwagen angehalten. Dahinter näherte sich ein Linienbus. Als kein Gegenverkehr kam, setzte der Bus zum Überholen von Auto und Lastwagen an. Als der Bus auf der Höhe des stehenden Autos war, bog dieses nach links in Richtung eines Kundenparkplatzes ab. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit Sachschäden. Das zunächst zuständige Amtsgericht hatte mehrere Zeugen vernommen, konnte aber nicht feststellen, ob die Fahrerin des Autos vor dem Zusammenstoß nach links (so die Autofahrerin) oder nach rechts (so der Busfahrer) geblinkt hatte.

Das AG urteilte, dass beide Seiten den Schaden jeweils zur Hälfte tragen müssen. Dabei legte es zugrunde, dass die Fahrerin gegen ihre Pflichten beim Abbiegen verstoßen habe - vor allem gegen die Pflicht zur Rückschau beim Linksabbiegen. Der Busfahrer habe allerdings ebenfalls seine Pflichten verletzt, da er bei unklarer Verkehrslage überholt habe.

Das Urteil

Die Berufungskammer des Landgerichts hat die Entscheidung bestätigt. Zu Recht habe das Amtsgericht entschieden, dass der Busfahrer in der konkreten Situation nicht habe überholen dürfen. Laut Straßenverkehrsverordnung ist das Überholen bei unklarer Verkehrslage unzulässig. Eine unklare Verkehrslage liege immer dann vor, wenn nach allen Umständen des Einzelfalles mit einem ungefährdeten Überholen nicht gerechnet werden darf. Dies sei auch dann der Fall, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden.

Mehr zum Thema

Das sei hier der Fall gewesen. Denn nach dem Anhalten des Autos sei für alle nachfolgenden Fahrer unklar gewesen, wie sich die Fahrerin nun verhalten würde. Es bestand sowohl die Möglichkeit, dass die Fahrerin hinter dem parkenden Lastwagen für längere Zeit halten würde, als auch die Möglichkeit, dass sie nur den vorhandenen Gegenverkehr abwarten würde, um dann links an dem parkenden Lastwagen vorbeizufahren.

Im Ergebnis bestätigte das Landgericht mit diesen Überlegungen auch die Entscheidung, dass sich die Unfallgegner den Schaden je zur Hälfte teilen müssten.

Quelle: ntv.de, awi

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen