Ratgeber

Was ändert sich 2017 … … bei Arbeit und Beruf?

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Der Reformationstag ist sonst nur in den neuen Bundesländern gesetzlicher Feiertag.

(Foto: imago/CHROMORANGE)

2017 bringt einen zusätzlichen freien Tag: Der Reformationstag wird bundesweiter Feiertag sein. Das bleibt eine einmalige Ausnahme. Strengere Regeln fürs horizontale Gewerbe sollen dagegen dauerhaft die Situation von Sexarbeitern verbessern.

2016 war in vielerlei Hinsicht ein unerfreuliches Jahr. Ob 2017 besser wird, wissen wir auch nicht. Was wir aber wissen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher einige Änderungen. Heute: Die Neuerungen bei Arbeit und Beruf.

Gesetz zum Mutterschutz bringt Verbesserungen

Wie bisher beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach. Künftig gilt der Schutz aber nicht nur für Frauen, die angestellt sind oder einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit nachgehen, sondern auch für Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen. Diese können nun selbst entscheiden, ob sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen oder weiter Pflichtseminare und Prüfungen absolvieren.

Bei behinderten Kindern wird die Schutzfrist von bisher acht Wochen auf zwölf Wochen verlängert. Das war bislang nur bei Früh- und Mehrlingsgeburten der Fall. Auch bei Fehlgeburten nach der zwölften Woche sind Frauen künftig besser abgesichert. Hier gilt künftig ein viermonatiger Kündigungsschutz, so als hätte man ein lebendes Kind geboren.

Das neue Gesetz räumt Schwangeren zudem mehr Freiheiten ein. Wenn sie es ausdrücklich wünschen, dürfen sie nun auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Und bevor Betriebe ein Beschäftigungsverbot aussprechen, weil es für Schwangere zu gefährlich werden könnte, müssen sie prüfen, ob sie die Arbeitsbedingungen anpassen können.

Reformationstag ist allgemeiner Feiertag

Dass Martin Luther seine 95 Thesen gegen den Ablass an die Tür der Schlosskirche von Wittenberg genagelt hat, gehört vermutlich ins Reich der Legenden. Keine Zweifel bestehen aber daran, dass er sie im Jahr 1517 publik gemacht hat. Aus Anlass der 500sten Jubiläums wird der Reformationstag im nächsten Jahr einmalig zum bundesweiten Feiertag. Sonst hat der 31. Oktober nur in den neuen Bundesländern diesen Status. 2017 fällt das Datum übrigens auf einen Dienstag.

Verbesserungen für Leiharbeiter

Fast eine Million Menschen in Deutschland sind derzeit als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Ab 1. April 2017 sollen sie besser geschützt werden. Dann tritt das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes" in Kraft. Es soll unter anderem dafür sorgen, dass Firmen ihre Belegschaft nicht auf Dauer aus billigen Leiharbeitskräften rekrutieren. Zeitarbeiter dürfen demnach für maximal 18 Monate bei derselben Firma eingesetzt werden. Danach müssen sie entweder woanders eingesetzt oder übernommen werden. Schon nach spätestens neun Monaten müssen sie den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Ob das Instrument tatsächlich wirkt, wird sich zeigen. Wenn die Gewerkschaften abweichende Vereinbarungen mit den Arbeitgeberverbänden treffen, sind Ausnahmen möglich.

Sexarbeit wird stärker reguliert

Im Juli tritt das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Prostituierte müssen sich anmelden und bekommen eine entsprechende Bescheinigung. Vermittler, Veranstalter und Betreiber von Bordellen oder Sexclubs brauchen eine Erlaubnis, für die sie ihr Führungszeugnis vorlegen müssen.   

Bei allen Varianten des gewerblichen Geschlechtsverkehrs herrscht künftig Kondompflicht. Dass diese Pflicht auch eingehalten wird, ist aber nicht allein Sache der Prostituierten. Auch Betreiber, Veranstalter und Freier müssen sich daran halten. Letzteren droht ansonsten ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Wie das überwacht werden soll, bleibt allerdings offen.

Quelle: ntv.de, ino

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