Was ändert sich 2016 ... ... bei Einkommen und Abgaben?
28.12.2015, 16:37 Uhr
(Foto: imago/CHROMORANGE)
Gutverdienende müssen im nächsten Jahr etwas mehr in die Sozialversicherungen investieren, die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Rentner, Studenten und Hartz-IV-Empfänger haben dafür 2016 etwas mehr im Portemonnaie.
Geringverdiener haben ab 2016 bessere Chancen, bei der Miete entlastet zu werden, der Bund reformiert das Wohngeld. Auch für Hartz-IV-Empfänger gibt es einige Neuerungen. Hier ein Überblick über die Änderungen.
Mehr Geld für Eltern
Ab 1. Januar wird das Kindergeld um 2 Euro pro Kind erhöht. Für das das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 190 Euro, für dritte Kinder 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro pro Monat.
Geringverdiener können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragen. Dieser Zuschlag steigt zum 1. Juli 2016 um 20 Euro auf bis zu 160 Euro pro Kind.
Einen Anspruch haben Eltern oder Alleinerziehende, die aus ihren finanziellen Mitteln zwar ihren eigenen Bedarf, nicht aber den ihrer Kinder decken können. Das Verfahren zur Berechnung des Zuschlags ist kompliziert. Anspruch haben nur Eltern mit Einkünften von mindestens 900 Euro (Alleinerziehende: 600 Euro). Das Höchsteinkommen ist flexibel.
Die Renten steigen
Die Signale für eine Rentenerhöhung stehen auf grün: Der Schätzerkreis Rentenversicherung prognostiziert für die über 20 Millionen Rentner in Deutschland ab Juli 2016 ein Plus von 4,3 Prozent im Westen und von etwas über 5 Prozent im Osten. Bei einer monatlichen Rente von 1200 Euro würde das ein Extra von 48 beziehungsweise 60 Euro brutto bedeuten. Bei einer Rente von 1800 Euro läge der Anstieg bei 72 beziehungsweise 90 Euro.
Zum einen wirken sich die gute Wirtschaftslage und die hohen Beschäftigungszahlen positiv auf die Renten aus. Zum anderen hat die Beitragssenkung zum Januar dieses Jahres von 18,9 auf 18,7 Prozent den Rentnern durch die Änderung Zuwächse beschert. Grund sind Verschiebungen in der Lohnstatistik. Zudem wird 2016 ein einmaliger statistischer Effekt ausgeglichen: Aufgrund von Vorgaben der EU waren Durchschnittslöhne bei der Rentenanpassung 2015 anders berechnet und niedriger angesetzt worden. Wie genau die Renten sich entwickeln, wird im Frühjahr 2016 festgelegt.
Rente wird flexibler
Die meisten Arbeitnehmer wollen lieber früher als später in Rente gehen. Doch demografisch läuft alles auf längere Arbeitszeiten hinaus. Ein Instrument könnte die sogenannte Flexi-Rente werden, die wohl Mitte des Jahres verabschiedet wird. Sie soll fließende Übergänge in den Ruhestand ermöglichen. Wenn man über die Altersgrenze von derzeit 65 Jahren und vier Monate hinaus arbeitet, zahlt sich das dann auch bei der Rente aus. Aktuell zahlen Arbeitgeber, die einen Rentner beschäftigen, ihren Anteil in die Rentenkasse, ohne dass der Beschäftigte davon profitiert.
Auch die bislang kaum genutzte Teilrente mit 63 soll attraktiver gestaltet werden. Dabei kann der Arbeitnehmer wählen, ob er ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente bekommen möchte. Wie viel er zusätzlich zur jeweiligen Rente verdienen darf, wird individuell berechnet. Das Problem bislang: Jeder Euro, den ein Arbeitnehmer über die für ihn ermittelte Grenze hinaus extra bekommt, kürzt seine Rente enorm, weil er sofort in eine andere Stufe fällt. Künftig sollen einfach 40 Prozent jedes Verdienstes oberhalb von 450 Euro von der Rente abgezogen werden.
Mehr Wohngeld für mehr Haushalte

Die Mieten sind in den letzten Jahren gestiegen, das Wohngeld nicht. Dem soll die Reform Rechnung tragen.
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Das Wohngeldrecht wird reformiert, Haushalte mit geringem Einkommen bekommen mehr Zuschüsse. Für einen Zwei-Personen-Haushalt steigt die Beihilfe von bisher durchschnittlich 112 Euro im Monat auf im Schnitt 186 Euro. Die Höhe des Wohngelds hängt von der Haushaltsgröße, vom Haushaltseinkommen sowie der ortsüblichen Miete für vergleichbare Wohnungen ab. Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt und dann für zwölf Monate gewährt.
Die Änderungen umfassen unter anderem die Tabellenwerte, die Miethöchstbeträge, die Mietstufen und die Freibeträge für Kinder und Alleinerziehende. Insgesamt sollen rund 870.000 Haushalte, insbesondere Familien und Rentner, von der Anpassung an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten profitieren. 320.000 Haushalte haben nun erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld, viele kommen durch die Zuschüsse aus der Grundsicherung heraus. Zuletzt wurden die Sätze 2009 geändert. Seitdem sind die Preise um durchschnittlich acht Prozent und die Warmmieten um durchschnittlich neun Prozent gestiegen.
Sobald die Reform in Kraft getreten ist (voraussichtlich gleich zum Jahresbeginn), werden beinahe alle Haushalte, die zurzeit Wohngeld erhalten, automatisch höheres Wohngeld bekommen, ohne einen neuen Antrag stellen zu müssen. Auch für Anträge, über die noch nicht entschieden ist, greift die Neuregelung automatisch.
Höhere Regelsätze bei Hartz IV
Die Hartz-IV-Sätze werden angehoben: Ab 1. Januar 2016 erhalten Empfänger monatlich zwischen 3 und 5 Euro mehr. Im Vergleich zu 2015 ändern sich die Sätze wie folgt:
- Alleinstehend/Alleinerziehend: 404 Euro (plus 5 Euro)
- Paare/Bedarfsgemeinschaften: 364 Euro (plus 4)
- Erwachsene im Haushalt anderer: 324 Euro (plus 4)
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahre: 306 Euro (plus 4)
- Kinder von 6 bis 13 Jahre: 270 Euro (plus 3)
- Kinder von 0 bis 6 Jahre: 237 Euro (plus 3)
Die Leistungen für alleinstehende Asylbewerber steigen von 359 auf 364 Euro.
Der Regelsatz wird jährlich neu festgelegt und folgt dabei einer gesetzlichen Vorgabe. Dabei werden die Lohnentwicklung mit 30 und die Preisentwicklung mit 70 Prozent berücksichtigt.
Ende der Familienversicherung bei Hartz IV
Ab 1. Januar 2016 entfällt für alle Bezieher von Hartz IV die jetzige Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das soll zu einer Entlastung der Jobcenter und Krankenkassen führen und die Antragstellung bei Hartz-IV-Leistungen vereinfachen. Die Folge: Jeder Grundsicherungsempfäger ab 15 Jahre wird künftig eigenständiges Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse.
Kinder bis 14 Jahre, die Sozialgeld beziehen, bleiben weiterhin in der Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert. Durch den Statuswechsel haben Hartz-IV-Bezieher ab 2016 die Wahlfreiheit bei der gesetzlichen Krankenkasse. Der Zusatzbeitrag, den fast alle Kassen erheben, wird vom Bund übernommen.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Zum 1. Januar 2016 werden ‒ wie jedes Jahr ‒ die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben: Die bundeseinheitliche Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 4125 Euro auf 4237,50 Euro im Monat. Für diese 112,30 Euro mehr an Verdienst werden nun auch Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse erhoben. Erst das gesamte Einkommen oberhalb von 4237,50 Euro bleibt beitragsfrei. Der Höchstbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (nur Arbeitnehmeranteil - ohne Zusatzbeitrag) steigt dadurch auf 309,34 Euro im Monat an (bisher: 301,13 Euro). Bundesweit klettert die Versicherungspflichtgrenze von 54.900 auf 56.250 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen müssen sich Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird 2016 erst ab einem Monatseinkommen von 4.687,50 Euro (56.250 Euro im Jahr) möglich sein. 2015 reichte für einen Wechsel bereits ein Bruttogehalt von 4575 Euro im Monat aus.
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt im Westen von 6050 auf 6200 Euro (74.400 Euro jährlich). Im Osten geht es um 200 Euro herauf, auf dann 5400 Euro im Monat (64.800 Euro jährlich). Bis zu diesem Einkommen muss man Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden die Grenzen im nächsten Jahr im Westen bei 7650 Euro liegen (91.800 Euro jährlich), für die östlichen Bundesländer bei 6650 Euro (79.800 Euro pro Jahr).
Mehr BAföG für Schüler und Studenten
Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/17 werden die BAföG-Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben: Studierende mit eigener Wohnung können dann bis zu 735 Euro monatlich bekommen, bislang sind es 670 Euro. Wer noch bei den Eltern wohnt, wird mit maximal 537 Euro bezuschusst, bisher ist bei 495 Euro Schluss.
Auch die Freibeträge für das Elterneinkommen steigen um sieben Prozent, sodass mehr Studenten und Schüler Anspruch auf diese Leistung haben werden. Außerdem dürfen BAföG-Empfänger künftig mehr hinzuverdienen, ohne dass sich dies negativ auswirkt: Ein sogenannter Minijob kann wieder kontinuierlich bis zur vollen Höhe von 450 Euro ohne Anrechnung auf BAföG-Leistungen ausgeübt werden.
Der Freibetrag für eigenes Vermögen wird von 5200 Euro auf künftig 7500 Euro angehoben. Zugleich werden für Auszubildende/Studenten mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern die zusätzlichen Vermögensfreibeträge von derzeit jeweils 1800 Euro auf 2100 Euro erhöht.
Wer im Studium oder in der Ausbildung bereits Nachwuchs hat, bekommt künftig für jedes Kind 130 Euro Zuschlag für die Betreuung.
Mehr Meister-BAföG und Beihilfe
Auch Handwerker können während ihrer Fortbildung zum Meister ab 1. August 2016 mit höheren Zuschüssen rechnen. Die Höchstbeträge zum Unterhalt steigen dann für Alleinstehende von 697 auf 760 Euro im Monat. Für Verheiratete mit einem Kind klettert der Fördersatz von 1222 auf 1238 Euro, bei zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro. Für Alleinerziehende wird er von 907 auf 1003 Euro angehoben; außerdem erhalten sie einen Zuschlag zur Kinderbetreuung von künftig 130 Euro.
Die Einkommensfreibeträge steigen ebenfalls, außerdem sind Verbesserungen sowohl bei Zuschüssen als auch beim Darlehnsanteil der Förderung vorgesehen. Wer zum Beispiel die Abschlussprüfung eines Meisterkurses besteht, soll künftig 30 Prozent seines Darlehens als "Erfolgsbonus" erlassen bekommen – bisher sind es nur 25 Prozent.
Wer während der Ausbildung oder der Berufsvorbereitung Beihilfe erhält, kann sich ab 1. August 2016 ebenso freuen wie Schüler und Studenten: Die Sätze für die Beihilfe zur Berufsausbildung steigen ebenso um sieben Prozent.
Neue Grenzen bei der Rürup-Rente
Auch 2016 gibt es Verbesserungen in der Rürup-Rente. Statt bislang 80 können künftig bis zu 82 Prozent der Beiträge in einen Basisrentenvertrag steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag für die Steuervorteile steigt in 2016 von jährlich 22.172 Euro pro Person auf 22.766 Euro. Wenn man tatsächlich den Maximalbeitrag einzahlt, kann man also 18.668 Euro als Sonderausgaben ansetzen. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen davon jedoch abgezogen werden. Selbstständige, die nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können die vollen 22.766 Euro ausschöpfen.
Der Prozentsatz, der in der Steuererklärung abgezogen werden kann, erhöht sich Jahr für Jahr um 2 Prozent. Ab dem Jahr 2025 sind dann 100 Prozent der Beiträge steuerlich abzugsfähig.
Wer schon eine Rürup-Rente bezieht, muss diese teilweise wieder versteuern – die Steuervergünstigungen wirken schließlich in der Sparphase. Je nach Renteneintrittsjahr gibt es einen festgelegten Besteuerungssatz, der sich in den späteren Jahren nicht weiter erhöht. Wer 2016 in Rente gehen wird, muss 72 Prozent der Rürup-Rente versteuern. 2015 betrug der Anteil noch 70 Prozent.
Plus bei branchenspezifischen Mindestlöhnen
Der zum 1. Januar 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde sollte zwar grundsätzlich für alle Branchen gelten. Doch bis zum 31. Dezember 2016 kann es noch Abweichungen nach unten geben. Grundlage ist das sogenannte Arbeitnehmerentsendegesetz. Schon Anfang des Jahres geht es aber in vielen Branchen ein Stück nach oben. So haben Zeitungszusteller ab 2016 Anspruch auf 85 Prozent (bisher 75 Prozent) vom Mindestlohn (ab 2017 dann auf 8,50 Euro pro Stunde).
Außerdem können sich unter anderem die Tarifbeschäftigten im Bau- und Textilgewerbe, Zeitarbeiter, Pflegekräfte und pädagogische Mitarbeiter über steigende Mindestlöhne freuen.
Quelle: ntv.de, ino