Ratgeber

Was ändert sich 2016 ... ... bei Internet und Kommunikation?

Bei der Hardware haben Nutzer künftig freie Wahl.

Bei der Hardware haben Nutzer künftig freie Wahl.

(Foto: AVM)

Freies Wlan überall im ICE – klingt zu schön, um wahr zu sein, doch die Bahn will das Projekt 2016 stemmen. Mal sehen, ob's klappt. Ganz sicher ist hingegen die nächste Erhöhung des Briefportos.

Porto wird teurer, Roaming wird günstiger, das kennt man schon aus den letzten Jahren. Abgesehen davon hält 2016 aber auch noch ein paar weitere Neuerungen im Bereich Internet und Kommunikation bereit. Ein Überblick.

Briefe kosten  jetzt 70 Cent

In den letzten Jahren hat die Post das Briefporto eher schleichend erhöht, diesmal geht es einen ganzen Sprung nach oben. Waren bislang für einen Standardbrief Deutschlands 62 Cent fällig, muss es am 1. Januar eine 70 Cent-Briefmarke sein. Anders als bei den Erhöhungen 2014 und 2015 soll dieser Wert aber nun für drei Jahre Bestand haben. Auch diesmal bietet die Post Ergänzungsmarken an. In Kombination mit der 8-Cent-Marke lassen sich alte 62-Cent-Marken weiterhin verwenden.

Der Standardbrief kostet bald 70 Cent. Dabei soll es dann aber auch erstmal bleiben.

Der Standardbrief kostet bald 70 Cent. Dabei soll es dann aber auch erstmal bleiben.

(Foto: imago/STPP)

Doch nicht nur Sendungen innerhalb Deutschlands, sondern auch der internationale Standardbrief und die Postkarte ins Ausland werden teurer: Statt bislang 80 Cent werden dafür 90 Cent fällig. Der Großbrief (bis 500 Gramm) ins Ausland kostet dann 3,55 statt bisher 3,45 Euro.

Angehoben werden auch die zusätzlichen Entgelte für Einschreiben - sowohl innerhalb Deutschlands als auch international: Die Kosten für "Einschreiben Einwurf", "Eigenhändig" beziehungsweise mit "Rückschein" klettern von bisher 2,15 auf 2,50 Euro beziehungsweise von 1,80 auf 2,15 Euro. Die teuerste Variante, das Einschreiben mit eigenhändiger Zustellung und Rückschein, kostet so zusätzlich zum Basisporto 6,80 Euro statt bisher 5,75 Euro.

Roaming wird billiger

Roaming muss Jahr für Jahr billiger werden, so gebietet es die EU-Kommission. Die Preisobergrenzen werden ab dem 30. April aber flexibler gehandhabt. Statt fester Beträge wie bisher gibt es künftig Höchstaufschläge auf den jeweiligen Heimattarif. 

Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürfen dann nur noch fünf Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten, SMS zwei Cent. Für jedes Megabyte Datenvolumen beim Surfen dürfen die Firmen höchstens fünf Cent mehr berechnen. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer. Beim Grenzübertritt werden Kunden weiterhin per SMS über die Roaminggebühren informiert.

Vom 15. Juni 2017 an soll es dann keine zusätzlichen Gebühren für die Handynutzung im Ausland geben. Dann soll innerhalb der EU derselbe Tarif wie zu Hause gelten. Allerdings sieht die Verordnung Ausnahmen vor. So können Netzbetreiber zum Beispiel nach der "Fair Use Policy" weiterhin Zuschläge erheben, wenn die Nutzung über das übliche Maß hinausgeht.

DVB-T2 kommt

DVB-T2 ermöglicht auch bei Kabelanschluss HD-Qualität.

DVB-T2 ermöglicht auch bei Kabelanschluss HD-Qualität.

(Foto: imago/STPP)

Wer Fernsehen per Antenne empfängt, guckt bei der HD-Qualität bislang in die Röhre. Mit dem neuen Standard DVB-T2 wollen die TV-Anstalten dies ab 2016 schrittweise ändern. Neben besseren Fernsehbildern gibt es dann auch mehr Programme. Erste HD-Übertragungen sollen im Mai 2016 als "Preview" starten. In einigen Pilotregionen wird man die Spiele der Fußball-Europameisterschaft im Juni 2016 in hochauflösender Qualität verfolgen können.

Voraussetzung für den Empfang ist neben einem HD-Fernseher auch ein DVB-T2-Empfangsteil mit dem neuen Kompressionsstandard HEVC. Das Empfangsteil kann im Fernseher integriert sein oder als Set-Top-Box zwischen Antenne und HD-Fernseher geschaltet werden. Besondere Eile, sich auf den neuen Standard DVB-T2 einzustellen, besteht im nächsten Jahr aber noch nicht. Die flächendeckende Einführung beginnt erst ab März 2017. Die Privatsender haben bereits angekündigt, DVB-T2-Ausstrahlungen zu verschlüsseln.

Neue Regeln zur Netzneutralität

Zum 30. April 2016 gelten erstmals EU-weite Regeln für die Netzneutralität. Grundsätzlich müssen demnach alle Datenpakete im Internet gleich behandelt werden, unabhängig von Sender, Empfänger, Inhalt, Gerät oder Dienst der Anwendung. Das Gesetz hat allerdings Schlupflöcher und lässt vieles offen, was dann erst von den Regulierungsbehörden und Gerichten geklärt werden muss.

So dürfen Netzanbieter den Zugang einschränken, um eine drohende Netzüberlastung zu vermeiden. Die genauen Regeln, wann und wie das möglich ist, sind aber noch nicht definiert. Außerdem können Netzanbieter optimierte Spezialdienste auf die Überholspur schicken. Auch dazu gibt es noch keine konkreten Vorgaben.

Provider müssen im Vertrag die Up- und Download-Geschwindigkeiten im Festnetz und im Mobilfunknetz nennen: Fürs Festnetz müssen die Mindest-, die normal verfügbare, die höchste und die beworbene Geschwindigkeit angegeben werden. Im Mobilnetz reicht die geschätzt höchste und die beworbene Geschwindigkeit.

Wlan in der Bahn

Draußen menschenleere Landschaften, auf dem Smartphone nicht mal Edge – wer gelegentlich mit der Bahn unterwegs ist, kennt das. ICE-Reisende in der ersten Klasse können seit einem Jahr auf kostenloses Wlan zurückgreifen. In der zweiten Klasse zahlt man für den Netzzugang derzeit noch ab fünf Euro am Tag, für Telekom-Kunden gibt es spezielle Tarife.    

Im Laufe des nächsten Jahres soll das kostenlose Netz auch in der zweiten Klasse Standard werden. Bisher ist die nötige Technik noch nicht leistungsfähig genug, bis Mitte 2016 soll aufgerüstet werden und dann beginnt die Testphase.  

Freie Wahl des Routers  

Den alten Router auch beim neuen Provider verwenden? Klappt bisher oft, aber nicht immer. Bislang können Netzanbieter ihren Kunden nämlich vorschreiben, mit welchen Geräten sie sich ins Netz einwählen. Damit ist ab Mitte 2016 Schluss. Dann können Nutzer allein über ihre Hardware entscheiden und somit auch darüber, welche Software sie für die Einwahl ins Netz nutzen.

Bislang hatten einige Provider Router und Modems als Teil ihrer Netzinfrastruktur gesehen, inklusive dem Recht, die Geräte zu konfigurieren. Das neue Gesetz legt nur klar fest: Der "Netzabschlusspunkt" ist die Anschlussdose an der Wand. Was danach kommt, bestimmt allein der Kunde. Natürlich steht es dem Unternehmen aber auch weiterhin zu, Endgeräte an die Kunden zu vermieten oder zu verkaufen. Diese können sich dann aber selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder gegebenenfalls vorhandene Geräte weiternutzen. 

Wechselwillig? Die besten DSL-Angebote

Quelle: ntv.de, ino

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