Verbände einigen sich Grenzwerte für Bluthochdruck
16.04.2009, 12:02 UhrApothekerverbände und Ärzte haben sich auf Blutdruckwerte geeinigt, bei denen Apotheker Menschen an Ärzte verweisen sollen. Werden die Werte von 140 zu 90 mm Hg (Millimeter Quecksilbersäule) bei Messungen in Apotheken überschritten, sollten die Betroffenen "in absehbarer Zeit" zum Arzt gehen, teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände mit.
Zwar galten die Grenzwerte schon als Richtwerte für Ärzte, jedoch haben sich nun erstmals zwei große Verbände, die Bundesvereinigung der Apotheker und die Fachgesellschaft Deutsche Hochdruckliga, gemeinsam auf diese Kriterien verständigt. Viele Menschen mit Blutdruck-Problemen lassen ihre Werte statt in Praxen regelmäßig in Apotheken kontrollieren.
Neu bestimmten die beiden Verbände zudem, dass für Diabetiker und Patienten mit Nieren- und Herzerkrankungen niedrigere Grenzwerte von 130 und 85 gelten sollen. In Deutschland haben nach Angaben der Deutschen Apothekerverbände etwa 30 Millionen Menschen zu hohe Blutdruckwerte; 50 Prozent wissen nichts davon.
Quelle: ntv.de