Ratgeber

Drohende Niederlage vor Gericht Bausparkasse bezahlt teuer für Vergleich

Gerade erst konnten Sparer vor dem OLG Stuttgart beim Streit um gut verzinste und deshalb gekündigte Bausparverträge einen Erfolg erzielen. Nun, kurz vor einem weiteren kundenfreundlichen Urteil, einigt sich eine Bausparkasse lieber auf einen Vergleich.

Rechtlich bleibt die Kündigungswelle weiterhin fraglich.

Rechtlich bleibt die Kündigungswelle weiterhin fraglich.

(Foto: imago/fotoimedia)

Die Bausparkassen reklamieren im Streit um die gekündigten hochverzinsten Bausparverträge eine gerichtliche Erfolgsquote von 90 Prozent, was in etwa 180 gewonnene Prozesse zugunsten der Kassen entspricht. Verbraucherschützer und Juristen zweifeln diese Statistik aber an, da hier die zwischen den Streitparteien geschlossenen Vergleiche nicht enthalten seien.

Bei solchen Einigungen kommt die Bausparkasse dem Kunden weit entgegen, immer dann, wenn sich eine Niederlage vor Gericht abzeichnet. Offizielle Zahlen über die Vergleiche gibt es nicht. Experten rechnen aber damit, dass die Zahl im Sinne der Verbraucher weitaus höher liegt als die erstinstanzlichen Erfolge der Bausparkasse. Selbstverständlich hat die Branche keinerlei Interesse daran, mit offiziellen Angaben dazu den Widerstand ihrer einst umworbenen und nun geschassten Kundschaft weiter zu befeuern.

Im Falle der Bausparkasse Badenia ist dies, sollte es denn so gewollt gewesen sein, misslungen. Die Kasse hat eine vor dem Oberlandesgericht Stuttgart angesetzte Berufungsverhandlung gegen eine Bausparerin zurückgenommen. Demnach kam es zu einem Vergleich, bei dem die Badenia ihrer Kundin weit entgegenkam.

Möglich, dass das Einlenken der Bausparkasse mit der jüngsten Schlappe vor Gericht zusammenhängt. So musste erst vorletzte Woche die Bausparkasse Wüstenrot eine Niederlage vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) hinnehmen. Eine Woche darauf entsprach das OLG Hamm mit seinem Urteil allerdings wieder den Kassen.

Rechtlich bleibt die Kündigungswelle weiterhin fraglich. Dennoch sind bereits über 200.000 "Altkunden" aus gültigen Verträgen gedrängt worden. Eine höchstrichterliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) steht noch aus und wird für 2017 erwartet.

Der Vergleich zeigt, dass sich vob Kündigungen betroffene Bausparer unbedingt wehren sollten und der Kündigung zunächst schriftlich widersprechen. Darüber hinaus können sie auch über die Schlichtungsstelle der Bausparkassen gegen die Kündigung vorgehen. Hier sollte allerdings bedacht werden, dass der Ombudsmann von den Bausparkassen bezahlt und besetzt wird. Im Zweifelsfall bleibt nur der Klageweg.

So wehren sich gekündigte Bausparer

Quelle: ntv.de

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