Regelsatz nicht hoch genug Bürgergeld nach Nullrunde deckt nicht die Stromkosten
05.09.2024, 11:17 Uhr Artikel anhören
Der Stromkostenanteil beim Bürgergeld deckt zumindest im Bundesdurchschnitt nicht die tatsächlichen Kosten.
(Foto: IMAGO/U. J. Alexander)
Die Höhe des Bürgergeldes erhitzt die Gemüter. Während die einen meinen, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, zeigt eine Untersuchung, dass der vorgesehene Betrag von 45,70 Euro für die Begleichung der Stromrechnung schon mal nicht ausreicht.
Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung ersetzt. Mit dessen Einführung ist der Regelsatz der Grundsicherung für Erwerbslose von 449 auf derzeit 563 Euro pro Monat gestiegen. Das sorgt für Zank. Nicht wenige meinen, der Bezug von Bürgergeld sorge dafür, dass sich Arbeiten gehen nicht mehr lohnen würde. Denn neben den reinen Geldbezügen werde Anspruchsberechtigten ja auch noch die Wohnung bezahlt.
Dass derartige Behauptungen so nicht stimmen, ist hier nachzulesen. Zudem sollte auch beachtet werden, dass wer einen Job ausübt, Teil des Arbeitsmarktes ist. Mit allen daraus resultierenden Möglichkeiten und Chancen. Zudem gilt es wie immer, auch an die Rente zu denken. Wer in die Rentenkasse einzahlt, erhöht damit seinen Rentenanspruch. Wer hingegen Bürgergeld erhält, für den führt das Jobcenter keine Beiträge an die Rentenversicherung ab.
Im Bürgergeld sind rein rechnerisch 45,70 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Mit der Nullrunde beim Bürgergeld im kommenden Jahr bleibt der Anteil, der für Strom vorgesehen ist, durchschnittlich zu gering. Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt auf monatlich rund 51,89 Euro. Die tatsächlichen Stromkosten sind somit knapp 14 Prozent höher als die dafür vorgesehenen Zuwendungen. Somit beläuft sich der Fehlbetrag für einen Alleinlebenden auf durchschnittlich 74 Euro pro Jahr.
Regional starke Unterschiede - Wechsel nicht immer möglich
Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt, unterscheidet sich laut der Berechnung regional stark. In Thüringen müssen alleinlebende Bürgergeld-Empfänger im Schnitt jeden Monat 55,56 Euro für Strom ausgeben. Das sind knapp 22 Prozent mehr als im Bürgergeld vorgesehen. Im Laufe des Jahres ergibt sich hier ein Fehlbetrag von 118 Euro.
Auch im Saarland (plus 21 Prozent) sowie in Hamburg und in Baden-Württemberg (jeweils plus 20 Prozent) liegen die realen Stromkosten besonders weit über dem im Bürgergeldsatz vorgesehenen Kostenanteil. Am wenigsten zuzahlen müssen Bürgergeld-Empfänger in Bremen. Hier liegt der Fehlbetrag bei 5 Prozent.
Laut Verivox ist der Fehlbetrag allerdings aufgrund gesunkener Strompreise im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringer (129 Euro). Wird das aktuelle Preisniveau für Neukunden berücksichtigt, können Bürgergeld-Empfänger die Lücke sogar schließen und darüber hinaus Geld einsparen.
Zumindest theoretisch. Grundsätzlich haben Bürgergeld-Empfänger zwar die Möglichkeit, mit einem Anbieter- oder Tarifwechsel ihre Kosten zu senken, doch ein eigenständiger Wechsel in günstigere Tarife übersteigt in manchen Fällen die Planungskompetenzen der Betroffenen oder ist etwa auch mit nachteiligen Schufa-Einträgen nicht immer ohne Weiteres möglich. Denn viele Stromanbieter prüfen vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen. Damit bleibt manchen der ärmsten Verbraucher ein zentraler Weg zu sinkenden Stromkosten versperrt.
Quelle: ntv.de, awi