Mindestlohn rauf auf 9,60 Euro Für Minijobber Problem und Segen zugleich
20.08.2021, 15:24 Uhr
Der Mindestlohn wurde kürzlich leicht angehoben.
(Foto: imago stock&people)
Wer einen Minijob ausübt, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der wurde gerade angepasst. Warum die Erhöhung für Beschäftigte nicht nur positiv ist und was Sie beachten müssen, erfahren Sie im Beitrag.
Der Mindestlohn wurde zum 1. Juli von 9,50 auf 9,60 Euro angehoben und er gilt nicht nur im gewerblichen Bereich, sondern auch für alle privaten Haushalte. Damit sind nicht nur alle betroffen, die für Firmen arbeiten, sondern auch Putzfrauen, Haushaltshilfen oder Gärtner.
Warum ist die Erhöhung des Mindestlohns für Minijobber ein Problem?
Ein höherer Mindestlohn bedeutet, die 450 Euro mit weniger Arbeitsstunden zu erreichen. Damit der 450-Euro-Job weiterhin abgabenfrei bleibt, müssen Minijobber jetzt einiges beachten. Ansonsten wird aus ihrem Minijob schnell ein sozialversicherungspflichtiger Midijob mit Gleitzone. Der Nachteil des Midijobs: Es bleibt den Minijobbern weniger vom Netto übrig.
Wie halten Beschäftigte die 450-Euro-Grenze weiterhin ein?
Die naheliegendste Möglichkeit ist es, Stunden anzupassen. Wenn der Beschäftigte bisher 47 Stunden pro Monat gearbeitet hat, erreichte er ein monatliches Gehalt von 446,50 Euro. Bleibt die monatliche Arbeitszeit gleich, würde das jetzige monatliche Gehalt bei 451,20 Euro liegen. Damit überschreitet der Minijobber die zulässige Einkommensgrenze zwar nur um 1,20 Euro. Dennoch reicht diese kleine Überschreitung, um in einen sozialversicherungspflichtigen Midijob zu wechseln. Die Folge für den Arbeitnehmer: Weniger Netto durch Sozialabgaben. Glücklicherweise gibt es zwei Möglichkeiten, dieser Regel zumindest zeitweise zu entgehen.
Erste Möglichkeit: Unvorhersehbare Ereignisse
Sollten Beschäftigte die Grenze von 450 Euro nur gelegentlich überschreiten, könnte sie die Ausnahmeregelung retten, dass ein Minijob die 450-Euro-Grenze bei unvorhergesehenen Ereignissen überschreiten darf und dennoch abgabenfrei bleibt. Was ist ein unvorhergesehenes Ereignis? Ganz einfach: Der Arbeitnehmer vertritt jemanden der etwa wegen einer Erkrankung oder der Pflege von Angehörigen ausgefallen ist.
Diese Ausnahme wurde aufgrund der Corona-Pandemie noch etwas erweitert: Müssen Minijobber mehr arbeiten, da ein anderer Kollege aufgrund einer Quarantäne oder der Kinderbetreuung ausgefallen ist, dürfen sie maximal drei Monate mehr als 450 Euro verdienen, ohne dass sie die Abgabenfreiheit verlieren. Für das Jahr 2021 wurde die Grenze der Ausnahmeregelung für die Monate 1. Juni bis 31. Oktober erweitert, sodass bis zu vier Monate höhere Einnahmen möglich wären.
Wer aber seine Stunden nicht anpassen möchte und wer keine Krankheitsvertretung leisten muss, dem bleibt nur, durch eine Entgeltumwandlung die Steuerfreiheit zu erhalten.
Zweite Möglichkeit: Der Trick mit der Entgeltumwandlung
Um von dieser Regel zu profitieren, müssen Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung abschließen. Eigentlich ist vorgesehen, dass sie für den Arbeitslohn bei einem Midijob Sozialabgaben im reduzierten Maß abführen und den Arbeitslohn außerdem versteuern. Durch die sogenannte Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer mehr als 450 Euro verdienen, also einen Midijob haben, und dennoch wird dieser Midijob wieder zu einem Minijob.
Eine Beispielrechnung macht das Vorgehen verständlicher: Thomas verdient 550 Euro im Monat. Mit seinem Arbeitgeber hat er eine Entgeltumwandlung vereinbart, sodass monatlich 110 Euro in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Durch die Entgeltumwandlung sinkt der monatliche Verdienst auf 440 Euro. Somit bleibt Thomas Minijobber, die 450-Euro-Grenze unberührt und der Job weiterhin sozialversicherungsfrei. Obendrein legt Thomas etwas für die Altersvorsorge zurück.
Daniel Schollenberger ist Steuerexperte des Portals Steuertipps.de von Wolters Kluwer.
Quelle: ntv.de