EuGH kippt Strom- und Gasklausel Preise müssen nachvollziehbar steigen
23.10.2014, 13:31 UhrDer Strompreis steigt und der Kunde bekommt es erst im Nachhinein mit - verbraucherfreundlich ist das nicht, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Manche Kunden können jetzt Geld zurück verlangen.

Der EuGH erklärte die alten Klauseln für unwirksam. Kunden können sich jetzt unter Umständen Geld zurückholen.
(Foto: imago stock&people)
Bei Preiserhöhungen für Strom oder Gas müssen die Verbraucher schon vorab über die Gründe informiert werden. Allein ein nachträgliches Kündigungsrecht reicht nicht aus, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden hat. Danach verstießen die deutschen Preisvorschriften von 2005 bis 2008 gegen europäisches Recht. (Az: C-359/11 und C-400/11)
Nach den damaligen Bestimmungen konnten die Versorgungsbetriebe Strom- und Gaspreise teilweise einseitig ändern, ohne hierfür die Gründe anzugeben. Betroffen waren sogenannte Tarifkunden, das sind meist langjährige Kunden mit eher geringem Verbrauch. Ihnen stand lediglich im Nachhinein ein Kündigungsrecht zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte zwei Streitfälle dem EuGH vor.
Wie nun die Luxemburger Richter betonten, fordert das EU-Recht mehr Transparenz. Zudem sehe es nicht nur ein Kündigungsrecht vor, sondern auch die Möglichkeit, dass Kunden gegen eine Preiserhöhung klagen. Um diese Rechte wahrnehmen und sachgerecht entscheiden zu können, müssten sie "rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Änderung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden", urteilte der EuGH.
Abschließend muss nun wieder der BGH über den Streit entscheiden. Als Konsequenz des Luxemburger Urteils müssen aber wohl zumindest Tarifkunden, die sich gegen damalige Preiserhöhungen gewehrt haben, diese nicht bezahlen. Der EuGH lehnte es ausdrücklich ab, die rückwirkenden Auswirkungen seines Urteils zeitlich zu begrenzen. Es sei nicht erkennbar, dass dies "die gesamte Branche der Strom- und Gasversorgung in Deutschland erschüttern" werde.
Quelle: ntv.de, ino/AFP