Sparkasse gibt nicht klein bei Scala-Streit geht vor den BGH
16.10.2015, 13:29 UhrDie Sparkasse Ulm möchte einst gegebene Zinsversprechen nicht einhalten. Das sorgt für Ärger bei der Kundschaft - und Streit vor Gericht. Nach diversen Schlappen sucht die Sparkasse nun die finale Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof.
Die Ulmer Sparkasse legt im Streit um hochverzinste Sparverträge Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Das Geldhaus habe die entsprechenden Dokumente am Freitag nach Karlsruhe geschickt, sagte Sprecher Boris Fazzini auf Nachfrage. Dennoch wolle sich die Bank weiterhin gütlich mit den klagenden Sparern einigen. "Wir wollen Zeit gewinnen, damit beide Seiten die Gespräche fortsetzen können", sagte Fazzini. Die Verständigung brauche Zeit, weshalb in Abstimmung mit dem Klägeranwalt fristwahrend Revision in der Frage des Kündigungsrechts eingelegt werde.
Der Hintergrund: Zwischen 1993 und 2005 hatte die Ulmer Sparkasse 22.000 Scala-Verträge mit ihren Kunden abgeschlossen. Die Konditionen der Papiere sahen vor, dass Kunden für eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren die monatliche Sparrate auf bis zu 2500 Euro erhöhen konnten und zusätzlich zum Grund- einen saftigen Bonuszins erhielten. Doch die Bank hat sich verkalkuliert. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wollte sie später Tausende Kunden aus den attraktiven Verträgen herauslocken - ansonsten drohte die Kündigung.
Seit eineinhalb Jahren streitet sie mit Anlegern nun über das Anlageprodukt. Es geht dabei neben dem Kündigungsrecht auch um die Erhöhung der monatlichen Sparraten und um die Berechnung der Grundzinsen. Das Landgericht Ulm hatte Sparern bereits in mehreren Verfahren den Rücken gestärkt.
Zuletzt stellte sich auch das Oberlandesgericht hinter die Sparer und bestätigte die Ulmer Urteile in den Fällen zweier Kunden. Die Bank habe nach Ansicht des Senats das Risiko einer negativen Zinsentwicklung gekannt und bei Vertragsschluss übernommen. Die Kunden hätten auf die Vereinbarungen vertrauen dürfen. In der Frage des Kündigungsrechts ließ das Gericht die Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Beide Seiten gaben aber an, zunächst erneut in Vergleichsverhandlungen treten zu wollen.
Quelle: ntv.de, awi/dpa