Zusatzbeiträge steigen So kann man die Krankenkasse wechseln
18.12.2015, 15:01 UhrDer durchschnittliche Zusatzbeitrag bei Ersatzkassen steigt auch im zweiten Jahr der Reform moderat. Aber inzwischen wird ein erheblicher Unterschied bei der Höhe der Beiträge erkennbar. Der Versicherte kann auf eine höhere Belastung reagieren und die Kasse wechseln.

Seit Beginn dieses Jahres legen die gesetzlichen Krankenkassen im Land ihren Zusatzbeitrag selbst fest.
(Foto: dpa)
Der Grundbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent, die je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Seit 1. Januar 2015 ist es den Kassen möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben, falls diese 14,6 Prozent nicht ausreichen.
Davon verspricht sich der Gesetzgeber mehr Wettbewerb unter den Kassen. Im ersten Jahr der Neuregelung lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 0,9 Prozent. Es gab kaum Ausreißer nach oben. Im zweiten Jahr, also 2016, wird ein Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent erwartet. Hier zeichnen sich schon größere Differenzen zwischen den einzelnen Kassen ab.
Wenn den Versicherten nun ihre Kasse zu teuer wird, können sie zu einer billigeren Kassen abwandern. Denn sie haben ein Sonderkündigungsrecht.
Dieses Recht gilt, wenn ein Zusatzbeitragssatz neu festgelegt wird. Die Krankenkasse muss ihre Versicherten schriftlich auf den vom Gesundheitsministerium ermittelten durchschnittlichen Zusatzbeitrag hinweisen sowie auf die Höhe des eigenen Zusatzbeitragssatzes.
Zudem müssen die Kassen generell auf die Beitragsliste des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinweisen. Sie ist unter gkv-zusatzbeitraege.de abrufbar. Die neuen Werte werden aber erst vom 1. Januar an eingestellt.
Wenn der eigene Zusatzbeitrag einer Kasse über dem Wert des Jahresdurchschnitts liegt, muss diese in ihrem Anschreiben an die Versicherten explizit darauf hinweisen, dass es günstigere Angebote gibt. Das alles muss sie bis Ende des Monats tun, der dem Monat der Einführung des neuen Zusatzbeitrags vorangeht. In diesem Brief muss auch die Information enthalten sein, bis wann die Versicherten wegen der Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben. Nach zwei Monaten wird die Kündigung wirksam - bis dahin muss noch der Zusatzbeitrag an die alte Kasse gezahlt werden.
Der Beitragssatz der größten Versicherung, der Techniker Krankenkasse (TK), steigt um 0,2 Punkte auf 15,6 Prozent. Auch bei der Nummer zwei, der Barmer GEK, geht der Beitrag um 0,2 Punkte nach oben und liegt dann bei 15,7 Prozent, wie deren Verwaltungsrat nun beschloss. Bei der drittgrößten Kasse, der DAK-Gesundheit, steigen die Beiträge am stärksten. Sie verlangt ab Januar 16,1 Prozent vom Bruttoeinkommen - 0,6 Prozentpunkte mehr als 2015. Beispiele für andere Kassen: AOK Bayern 15,7 Prozent (plus 0,2 Punkte), AOK Baden-Württemberg 15,6 Prozent (plus 0,1), AOK Plus 14,9 Prozent (plus/minus 0).
Quelle: ntv.de, awi/dpa