Ratgeber

Sicher wohnen So schützt man sich vor Einbrechern

Die Zahl der Einbruchsdiebstähle ist in Deutschland in den letzten Jahren rasant angestiegen. Absolute Sicherheit gibt es nicht. Aber einiges, was den Schutz vor Dieben deutlich erhöht, wie die Stiftung Warentest weiß.

Abschreckung ist die halbe Miete beim Schutz vor Einbrechern.

Abschreckung ist die halbe Miete beim Schutz vor Einbrechern.

(Foto: imago/Schöning)

Laut Kriminalstatistik wurden im Jahr 2015 bundesweit 167.136 Fälle von Wohnungseinbrüchen registriert – 10 Prozent mehr als noch 2014. Bei den Tätern handelt es sich meist um Gelegenheitsdiebe oder mobile Diebesbanden aus Ost- und Südosteuropa.

Sind Wohnungen und Häuser gut gesichert, scheitert mehr als ein Drittel der Einbruchsversuche. Denn Diebe sind faul, haben keine Zeit und mögen keinen Lärm, wie die Polizei berichtet. Die Stiftung Warentest zeigt, wie sich Anwohner mit einfachen Mitteln die Räuber vom Leibe halten können.

Am Haus

Bewegungsmelder machen es Einbrechern durch Licht schwer, unbemerkt am Hauseingang, Kellerabgang und Gartenweg ins Haus zu gelangen.

Gut gesicherte Fenster und Türen zu öffnen, erfordert in der Regel einen hohen Zeitaufwand und verursacht Lärm. Davor schrecken auch Profis zurück.

Kellerlichtschächte und Kellerfenster sollten mit massiven, gut verankerten Gittern gesichert werden.

Auch in der Nachbarschaft sollte bewusst auf verdächtige Situationen geachtet werden. In Verdachtsfällen sollte sofort die Polizei über Notruf 110 verständigt werden.

Darüber hinaus sollten keine hohen Hecken oder blickdichte Zäune und/oder Wände Haus oder Wohnung umgeben. Das erschwert Nachbarn und Passanten, Auffälligkeiten zu beobachten - und es ermöglicht Dieben, sich unbeobachtet in den fremden Räumlichkeiten umzusehen.

Fenster

Fenster, Balkon- und Terrassentüren müssen geschlossen werden, auch dann, wenn das Haus oder die Wohnung nur kurz verlassen wird. Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster.

Bei Neu- und Umbauten sollten geprüfte einbruchhemmende Fenster beziehungsweise Fenstertüren eingebaut werden. Hierfür gibt es auch Förderungen von der KfW-Bank.

Fenster und Fenstertüren sollten mit absperrbaren Zusatzsicherungen aufgerüstet werden (Aufbruchsperren). Vorsicht: Absperrbare Fenstergriffe allein genügen nicht, denn Fenster werden häufig aufgehebelt. Dazu reicht schon ein Schraubenzieher.

Auch Fenster und Balkontüren in den oberen Stockwerken dürfen bei der Sicherheit nicht vernachlässigt werden. Leitern, Gartenmöbel, Kisten, Mülltonnen und Rankgerüste können als Kletterhilfen dienen.

Türen

In die Eingangstür sollte ein einbruchhemmendes Schloss mit besonders geschütztem Profilzylinder eingebaut werden - beides sollte durch einen Schutzbeschlag mit zusätzlicher Zylinderabdeckung geschützt werden.

Im Mauerwerk verankerte oder verlängerte Schließbleche können das Aufhebeln der Tür wesentlich erschweren. Gegen das Aufhebeln im Bandbereich schützen Hintergreifhaken.

Auch ein gutes Zusatzschloss mit Sperrbügel sollte eingebaut werden. Dadurch wird auch das Aufstoßen der spaltbreit geöffneten Tür verhindert.

Auch ein Querriegelschloss bietet insgesamt gute Sicherheit.

An der Tür sollte ein Weitwinkelspion eingebaut werden. So kann beobachtet werden, wer an der Tür ist.

Falls das Türblatt zu schwach ist, sollte es am besten zusammen mit dem Rahmen durch eine geprüfte einbruchhemmende Tür ersetzt werden.

Bei Neu- und Umbauten sollten geprüfte einbruchhemmende Türen eingebaut werden.
Schlüssel dürfen nicht draußen versteckt werden - Einbrecher kennen jedes Versteck.

Bei Schlüsselverlust muss der Schließzylinder ausgetauscht werden.

Die Haustür sollte immer abgeschlossen sein – auch wenn der Bewohner zu Hause ist.

Gelangen dennoch Einbrecher ins Haus oder versuchen es zumindest, sollte umgehend die Polizei verständigt und Anzeige erstattet werden. Entwendete Sparbücher, EC- und Kreditkarten müssen umgehend gesperrt werden. Der Polizei sollte zudem zeitnah eine Liste mit den gestohlenen Gegenständen übergeben werden.

Genau wie dem Versicherer. Eine Hausratsversicherung kommt für den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Hausrats auf sowie für Schäden, die durch den Einbruch entstanden sind. Die Schadensmeldung sollte zügig erfolgen, da bereits mehrere Wochen später zum Teil der Versicherungsschutz verloren gehen kann.

Quelle: ntv.de, awi

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