Bundesfinanzhof entscheidet Umsatzsteuer auf Pokergewinne?
25.10.2017, 19:01 Uhr
Mancher macht auch aus seiner Steuererklärung ein Glücksspiel.
(Foto: Youtube)
Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Nämlich dann, wenn die Tätigkeit nicht als reines Glücksspiel bewertet wird. Ist dann auch die Umsatzsteuer fällig?
Spiel-, Sport-, Wett- und Lotteriegewinne sind in Deutschland grundsätzlich nicht zu versteuern. Pokern ist zwar ein Kartenspiel, aber auch mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden und kann dann nach einem früheren Urteil des Bundesfinanzgerichts (BFH) dazu führen, dass auf Gewinne Steuern zu zahlen sind (Az.: X R 43/12). Denn im Unterschied beispielsweise zum Lotto handelt es sich nicht um ein reines Glücksspiel.
In einem aktuellen Fall musste sich der BFH nun mit der Frage befassen, ob ein Berufspokerspieler, der Preisgelder oder Spielgewinne nur bei einer erfolgreicher Teilnahme an Spielen fremder Veranstalter erhält, auch der Umsatzsteuerpflicht unterliegt
Ein Spieler hatte in den Streitjahren 2006 und 2007 erfolgreich an Pokerturnieren sowie an sogenannten Cash-Games und an Internet-Pokerveranstaltungen teilgenommen. Umsatzsteuererklärungen reichte er dafür beim Finanzamt nicht ein, weil er der Auffassung war, dass Pokerspielen keine umsatzsteuerbare Leistung sei. Das sah das Finanzamt anders und mit ihm auch das zuständige Finanzgericht. Beide waren der Meinung, dass der Mann als Berufspokerspieler Unternehmer sei und in der Absicht, Einnahmen zu erzielen, nach den jeweils vorgegebenen Spielregeln bei diesen Veranstaltungen unter Übernahme eines Wagnisses - Verlust seines Geldeinsatzes - gegen andere Teilnehmer Poker gespielt habe. Dies sei als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit gegen Entgelt anzusehen.
Letztendlich landete der Fall vor dem BFH. Und hier bekam der Pokerspieler recht. Denn laut Urteil fehle zwischen der Teilnahme an Pokerturnieren, Cash-Games und Internet-Pokerveranstaltungen und den erhaltenen Preisgeldern und Spielgewinnen der für eine Leistung gegen Entgelt erforderliche unmittelbare Zusammenhang. Das Preisgeld oder der Spielgewinn werde nicht für die Teilnahme am Turnier, sondern für die Erzielung eines bestimmten Wettbewerbsergebnisses gezahlt.
Dies würde sich allerdings anders darstellen, wenn der Veranstalter an den Pokerspieler hierfür eine von der Platzierung unabhängige Vergütung zahlt - zum Beispiel ein Antrittsgeld. In einem solchen Fall ist die vom Veranstalter geleistete Zahlung die tatsächliche Gegenleistung für die vom Spieler erbrachte Dienstleistung, an dem Pokerspiel teilzunehmen.
Quelle: ntv.de, awi