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Dieselskandal vor Gericht VW-Musterfeststellungsklage? Taugt nichts!

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Volkswagen wird den Teufel tun und das Verfahren beschleunigen.

(Foto: imago/Christian Ohde)

Für den 30. September ist die erste Verhandlung in der Diesel- Musterfeststellungsklage gegen VW angesetzt. Je näher der Termin rückt, desto mehr zeigt sich: Viele Kläger drohen leer auszugehen. Noch gibt es die Möglichkeit, auszusteigen und Alternativen zu prüfen.

Rund 430.000 Diesel-Besitzer haben sich der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen. Sie verbindet die Hoffnung, von Volkswagen für ihre Schummel-Diesel entschädigt zu werden. Doch die jüngsten Entwicklungen weisen darauf hin, dass allzu große Hoffnungen enttäuscht werden könnten.

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Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf.

Denn offenbar spielt Volkswagen auf Zeit. Fachleute rechnen damit, dass es mindestens bis 2023 dauern kann, bis in dem Mammut-Verfahren ein rechtskräftiges Urteil vorliegen wird. Was nicht bedeutet, dass die Kläger dann Geld bekommen. Denn selbst wenn in der Musterklage ein Recht auf Schadensersatz festgestellt wird, muss jeder einzelne Beteiligte seinen individuellen Anspruch noch einmal gesondert einklagen. Das ist insbesondere für Diesel-Besitzer, die ihr Fahrzeug wegen eines Fahrverbots nicht mehr benutzen können, ein unbefriedigender Zustand. Die Musterfeststellungsklage erweist sich hier als untaugliches Mittel.

Showdown am Heimatgericht von VW

Volkswagen wird den Teufel tun und das Verfahren beschleunigen. Denn in der Rechtsprechung vor deutschen Gerichten sehen wir, dass individuellen Klägern zwar häufig ein Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen wird. Gleichzeitig wird aber auch entschieden, dass die Diesel-Besitzer eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs zahlen müssen. Je länger das Verfahren dauert, desto höher steigt diese Nutzungsentschädigung. Im Extremfall übersteigt sie irgendwann den Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Dann ist Volkswagen endgültig aus dem Schneider.

Noch ein zweiter Punkt führt dazu, die Musterfeststellungsklage kritisch zu sehen. Denn sie wird am Oberlandesgericht Braunschweig entschieden, dem "Heimatgericht" von Volkswagen. Diesel-Besitzer verlieren dort meist ihre Fälle, während sie bei anderen Gerichten häufig gewinnen. Kein Wunder: Niedersachsen ist "Volkswagen-Land", zudem ist das Bundesland Großaktionär von VW. Unter dem Strich spricht einiges dafür, dass die Ansprüche vieler Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage wie Sand zwischen den Fingern zerrinnen könnten.

Individuelle Klage prüfen

Dabei gibt es diverse sinnvolle Alternativen für Besitzer manipulierter Diesel: Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, sollte auf jeden Fall eine individuelle Klage prüfen. Hier ist deutlich schneller mit einem Ergebnis zu rechnen, und die Erfolgschancen sind in vielen Fällen sehr gut - insbesondere dann, wenn man die Klage am Wohnsitz des Kunden einreicht. Da die Gerichte an diesen Orten auch nicht so überlastet sind, ist ein Verfahren meist in weniger als einem Jahr abgeschlossen.

Ohne Rechtsschutzversicherung kann es sinnvoll sein, mit einem Prozessfinanzierer zusammenzuarbeiten. Hier werden die Kosten des Verfahrens von einem Investor übernommen. Der Kunde zahlt nur dann ein Honorar, wenn ein Erfolg erzielt wird. Und schließlich können viele Diesel-Besitzer, die den Kauf ihres Fahrzeugs auf Kredit oder Leasing finanziert haben, den Widerruf ihres Darlehens prüfen lassen.

Doch Betroffene müssen sich beeilen. Ein Ausstieg aus dem Musterfeststellungsverfahren ist nur noch bis zum 30. September möglich. Nach dem Termin der ersten mündlichen Verhandlung sind die Teilnehmer in der Musterklage "gefangen" - bis zu einem Urteil. Sie können dann also nicht mehr individuell klagen. Welche Vorgehensweise die günstigste ist, sollte individuell geprüft werden. Eine solche Prüfung ist bei einem spezialisierten Anwalt möglich oder - kostenlos und unverbindlich - bei der Interessengemeinschaft Widerruf.

Über den Autor: Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Bekannt wurde er als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den US-amerikanischen Finanzsender CNBC.

Quelle: ntv.de

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