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Versuchter Mord Neun Jahre Haft für DSDS-Dritten

Muss für neun Jahre hinter Gitter: Manuel Hoffmann (Aufnahme vom 28. November 2017 aus dem Landgericht Limburg).

Muss für neun Jahre hinter Gitter: Manuel Hoffmann (Aufnahme vom 28. November 2017 aus dem Landgericht Limburg).

(Foto: imago/onemorepicture)

Videoaufnahmen kurz vor der Urteilsverkündung zeigen Manuel Hoffmann mit einem Lachen im Gesicht. Warum, das ist ein Rätsel. Schließlich steht kurz darauf fest: Der Drittplatzierte bei "Deutschland sucht den Superstar" von 2010 muss neun Jahre ins Gefängnis.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Kandidat von "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) etwas auf dem Kerbholz hat. Unrühmliches Paradebeispiel ist natürlich Menowin Fröhlich. Ob Körperverletzung, Betrug oder Drogenmissbrauch - der heute 30-Jährige hat mehr als nur eine Haftstrafe abgesessen und sich mit seinen Eskapaden trotz seines Talents so gut wie alles verbaut.

Bei DSDS schaffte er es damals bis auf den dritten Platz.

Bei DSDS schaffte er es damals bis auf den dritten Platz.

(Foto: imago stock&people)

Aber auch der DSDS-Sieger von 2015, Severino Seeger, hatte vor seiner Teilnahme an der Show eine kriminelle Vergangenheit hinter sich. Er hatte zusammen mit anderen Seniorinnen um über 100.000 Euro geprellt. Als dies aufflog, kündigte ihm nicht nur Dieter Bohlen die Zusammenarbeit auf. Auch sonst bekam Seeger als Sänger danach kein Bein mehr auf den Boden.

Urteil folgt Staatsanwaltschaft

Der Fall Manuel Hoffmann toppt nun jedoch alles, was an krimineller Energie ehemaliger DSDS-Kandidaten bislang publik wurde. Der 27-Jährige, der 2010 hinter Fröhlich Drittplatzierter in der RTL-Show geworden war, muss für ganze neun Jahre ins Gefängnis. Und das wegen versuchten Mordes.

Ein entsprechendes Urteil wurde jetzt am hessischen Landgericht Limburg gefällt. Der Richterspruch orientiert sich dabei an den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Hoffmanns Verteidiger hatte dagegen auf Freispruch plädiert.

Hoffmann saß bereits seit rund zehn Monaten wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes in Untersuchungshaft. Seit Anfang November vergangenen Jahres musste er sich deshalb vor Gericht verantworten.

"Manuel wollte mich töten"

Hoffmann soll im Mai 2017 seinen langjährigen Mitbewohner Peter W. mit dem massiven Steinsockel eines Pokals attackiert haben. Das Opfer erlitt dabei einen Schädelbruch, überlebte aber schwer verletzt. Vorausgegangen war ein Streit, der in einem Gerangel endete.

Hoffmann räumte ein, den Mitbewohner mit dem Pokal angegriffen zu haben, allerdings nicht gezielt. Peter W. hingegen erklärte, Hoffmann habe ihn unter einem Vorwand in sein Zimmer gelockt und dort sofort mit dem Pokal auf ihn eingeschlagen. "Manuel wollte mich töten", war sich nicht nur er sicher, sondern am Ende auch das Gericht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Hoffmann hat die Chance, innerhalb einer Woche dagegen Berufung einzulegen.

Quelle: ntv.de, vpr/spot

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