Ratgeber

Flüge online vergleichen Airlines müssen Endpreis sofort anzeigen

Was ein Flug wirklich am Ende kostet, sollen Verbraucher von Anfang an sehen können.

Was ein Flug wirklich am Ende kostet, sollen Verbraucher von Anfang an sehen können.

(Foto: picture alliance / dpa)

Flugbuchungen im Netz sind bequem und schnell. Wenn denn die Endpreise auch gleich zu sehen sind. Fehlen zunächst noch die Steuern und Gebühren, ist Preise vergleichen mühsam. Das darf nicht sein, entscheidet der BGH.

Bei der Online-Buchung eines Flugs müssen Kunden den tatsächlichen Preis zu einem Flugziel auf einen Blick erkennen können. Es ist unzulässig, Servicepauschalen, Steuern oder Kerosinzuschläge gesondert anzuzeigen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Dies gilt auch für die Preisangaben zu mehreren Flügen an einem Tag zum selben Ziel. Karlsruhe setzte damit ein gleichlautendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Januar in deutsches Recht um. (Az. I ZR 29/129)

Es genüge nicht, die Endpreise erst dann anzuzeigen, wenn der Kunde tatsächlich buchen wolle, urteilte der BGH weiter. Der Kunde habe sich dann bereits dazu entschlossen, bei dieser bestimmten Airline zu buchen. Er wechsele nicht mehr den Anbieter, wenn ihm der Endpreis später zu hoch sei.

Flug für 41 Euro kostet 74 Euro

Der Bundesgerichtshof hatte den Streit zwischen Airberlin und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Die Praxis des Billigfliegers, Endpreise erst unmittelbar vor einer Buchung anzuzeigen, wertete Luxemburg als Verstoß gegen das Gebot der Preistransparenz. Kunden müssten Preise verschiedener Flüge effektiv vergleichen können, begründete der Gerichtshof seine Entscheidung.

Airberlin hatte dem Ausgangsverfahren zufolge etwa bei einem Flug von Berlin nach Frankfurt einen Preis von 41 Euro angezeigt. Tatsächlich mussten Kunden dafür aber einschließlich Steuern und Gebühren 74 Euro zahlen. Dieser Gesamtpreis war nur für den jeweils voreingestellten oder angeklickten Flug aufgeführt. Dies wertete der BGH nun ebenso wie der EuGH als Verstoß gegen das Gebot der Preistransparenz.

Der vzbv begrüßte das Urteil: Der Preisvergleich werde für die Verbraucher jetzt einfacher. Airberlin hat die Preisdarstellung auf seinem Onlineportal nach eigenen Angaben bereits angepasst. Mittlerweile würden alle Preise zu verschiedenen Flugzeiten auf einer Strecke als Endpreise angegeben.

Quelle: ntv.de, hul/dpa/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen