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Streit um Pauschalreisen Bis Ende August kostenlos stornieren?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Umstände der Covid-19-Pandemie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Umstände der Covid-19-Pandemie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führen.

(Foto: dpa)

Ob der Sommerurlaub wegen des Coronavirus tatsächlich ausfällt, ist noch unklar. Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband können Pauschalreisen aber schon jetzt, auch über die derzeitige Reisewarnung des Auswärtigen Amts hinaus, storniert werden. Das sieht der Deutsche Reiseverband aber anders.

Über die Frage, ob Verbraucher ihre Pauschalreisen ins Ausland bis zum Ende des Sommers kostenlos stornieren können, ist ein heftiger Streit entbrannt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichte am Montag ein Gutachten des Reiserechtlers Klaus Tonner, wonach Verbraucher ihre Reisen ins Ausland, die bis Ende August stattfinden sollen, kostenlos absagen können. Der Deutsche Reiseverband legte ein Gutachten von Reiserechtler Hans-Josef Vogel vor, wonach das nicht möglich ist.

Das zentrale Argument im Gutachten für den vzbv ist laut den Verbraucherschützern: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Umstände der Covid-19-Pandemie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führen. Das legten bisherige Pressemeldungen und Äußerungen ranghoher Politiker nahe. Mit einer Änderung dieser Umstände sei bis Ende August nicht zu rechnen.

Daher könne der Kunde kostenlos stornieren. Damit sei auch keine Restzahlung mehr zu leisten. Der Reiseveranstalter muss die Anzahlung zurückerstatten. Kunden müssten demnach auch nicht darauf warten, dass der Reiseanbieter die Reise absagt.

Stornierungskosten werden fällig

Das Gegenteil sei der Fall, erklärte der Reiseverband umgehend und berief sich auf das von ihm beauftragte Gutachten: Stornierten Verbraucher Reisen mit Abreisedatum nach dem 14. Juni - bis zu diesem Datum gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amts - schon jetzt, müssten sie damit rechnen, die Stornierungskosten im Nachhinein übernehmen zu müssen. Denn eine Prognoseentscheidung darüber, ob Reisen nach dem 14. Juni - wohin auch immer - möglich oder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich seien, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden, erklärte der Branchenverband.

"Wir geben den Sommerurlaub nach wie vor nicht verloren", versicherte Verbandspräsident Norbert Fiebig. "Sobald es die Entwicklung der Corona-Pandemie erlaubt, werden sukzessive auch wieder Reisen in und außerhalb Deutschlands möglich sein." Maßstab müsse die Entwicklung von Covid-19 sein. "Warum sollte es nicht möglich sein, in Länder zu reisen, die mit Deutschland vergleichbare oder bessere Bedingungen haben?" Fiebig forderte "unbedingt wieder differenzierte Reisehinweise".

Quelle: ntv.de, awi/AFP

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