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Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im Juni

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Der Juni verspricht ein Wonnemonat zu werden.

Der Juni verspricht ein Wonnemonat zu werden.

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Für Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen startet ein neues Bauförderprogramm, für junge Leute gibt es einen Kulturpass, die Bahn muss bei Verspätungen nicht mehr in jedem Fall eine Entschädigung zahlen. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Corona-Warn-App geht in den Ruhemodus

Die gewachsene Immunität der Bevölkerung, eine stabile Infektionslage und die Rückkehr zu einem öffentlichen Leben ohne Corona-Maßnahmen macht auch die Corona-Warn-App derzeit entbehrlich. Ab dem 1. Juni wird sie denn auch in einen Ruhe-Modus versetzt. Im Ruhemodus wird die App auf den Endgeräten der Nutzenden aber nicht automatisch gelöscht. Die Impfzertifikate können damit bei Bedarf weiterhin genutzt werden. Auch die persönlichen Aufzeichnungen im Tagebuch bleiben erhalten.

Die App wird ab dem neuen Monat auch nicht mehr in den Appstores von Apple und Google verfügbar sein. Nutzer, die die App löschen möchten, sollten in diesem Fall ihre Impfzertifikate oder Tagebucheinträge sichern.

Eingeschränkte Entschädigungen bei Bahn-Verspätungen

Ab 7. Juni 2023 sollen Bahnreisende keine Entschädigung mehr erhalten, wenn sie "durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen" verspätet oder überhaupt nicht ans Ziel kommen. Auch Gesundheitskrisen "wie beispielsweise Pandemien" oder "bestimmte Handlungen von Dritten" (zum Beispiel Personen im Gleis) sollen keine Gründe mehr für Entschädigungen sein. Dann nämlich tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft.

Eigentlich gilt: Erreichen Bahnreisende bei einer Zugreise ihr Ziel nicht pünktlich, haben diese verschiedene Ansprüche. Sie können zum Beispiel einen Teil des Ticketpreises zurückverlangen. Kommen sie mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben Bahnkunden Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Entschädigungen für Onlinetickets können in der App "DB Navigator" beantragt werden.

Erstes Bundesland startet in Schulferien

Für Millionen Schüler nähert sich das Schuljahr dem Ende. Als Erste starten die Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen in die Sommerferien: Ihr erster Ferientag ist der 22. Juni. In Berlin beginnen die Sommerferien am 13. Juli. Als letztes Bundesland startet Bayern am 31. Juli. Bis zum 4. August sind dann alle Schüler in Deutschland in den großen Ferien.

Hier die Übersicht über die Sommerferien 2023

  • Baden-Württemberg: 27. Juli 2023 - 9. September
  • Bayern: 31. Juli - 11. September
  • Berlin: 13. Juli - 25. August
  • Brandenburg: 13. Juli - 26. August
  • Bremen: 6. Juli - 16. August
  • Hamburg: 13. Juli - 23. August
  • Hessen: 24. Juli - 1. September
  • Mecklenburg-Vorpommern: 17. Juli - 26. August
  • Niedersachsen: 6. Juli - 16. August
  • Nordrhein-Westfalen: 22. Juni - 4. August
  • Rheinland-Pfalz: 24. Juli - 01. September
  • Saarland: 24. Juli - 1. September
  • Sachsen: 10. Juli - 18. August
  • Sachsen-Anhalt: 6. Juli - 16. August
  • Schleswig-Holstein: 17. Juli - 26. August
  • Thüringen: 10. Juli - 19. August

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld endet

Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld noch bis zum 30. Juni 2021 in Anspruch nehmen. Das gilt auch für die Leiharbeit. Bis zu diesem Termin kann das Kurzarbeitergeld dann noch gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent - statt regulär ein Drittel - der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.

Feiertage im Juni

Jubel in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Wer hier arbeitet, kann meist am Fronleichnam zu Hause bleiben. Der Feiertag fällt auf den 8. Juni (Donnerstag). Wer hier einen Urlaubstag nimmt, kommt insgesamt auf vier freie Tage. Zeitraum: 8. Juni (Samstag) bis 11. Juni (Sonntag).

Förderung für klimafreundliches Bauen für Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen

Ab dem 1. Juni 2023 gibt es eine neue Wohneigentumsförderung für Familien, die ein klimafreundliches Eigenheim bauen oder erwerben wollen in Form eines günstigen KFW-Kredits. Voraussetzung: ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 60.000 Euro im Jahr und mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt. Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind Kreditbeträge bis maximal 240.000 Euro pro Familie geplant. Ein Zuschuss, wie es ihn noch beim Baukindergeld gab, ist im Rahmen der Förderung allerdings nicht geplant.

Weitere Informationen finden Sie hier ab 1. Juni 2023: Wohneigentumsförderung

Kulturpass für junge Leute

Um sowohl junge Menschen als auch die Kultur zu unterstützen, wird die Bundesregierung nach dem Vorbild anderer europäischer Länder in Deutschland Mitte Juni 2023 einen Kulturpass einführen. Alle Jugendlichen, die in Deutschland leben und im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, erhalten ein Budget in Höhe von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen können. Das Budget kann zwei Jahre lang auf kulturpass.de eingelöst werden, welche als App und Website verfügbar ist. Ab Mitte Juni soll die Registrierung über die digitale Plattform mithilfe des Online-Ausweis-Verfahrens möglich sein.

Auf der Plattform können sich Kulturanbieter registrieren und dort beispielsweise Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen anbieten. Die Registrierung ist beschränkt auf lokale Kulturanbieter. Große Verkaufsplattformen und Online-Versandhändler sind ausgeschlossen. Bei erfolgreichem Verlauf kann das Programm in einem zweiten Schritt für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren geöffnet werden.

Microsoft stellt Support für Windows 21H2 ein

Am 13. Juni stehen die letzten Sicherheitsupdates für Windows 10 in der Version 21H2 an. Danach gibt es keine Sicherheitsupdates für das System mehr. Es kann aber weiter genutzt werden. Nach diesem Datum erhalten Geräte, auf denen diese Version ausgeführt wird, keine monatlichen Sicherheits- und Qualitätsupdates mehr, die Schutz vor den neuesten Sicherheitsbedrohungen bieten.

Sommerfahrplan der Bahn tritt in Kraft

Ab dem 9. Juni gilt bei der Deutschen Bahn (DB) und anderen Verkehrsunternehmen der Sommerfahrplan. Er bleibt bis zum 9. Dezember 2023 gültig. Mit dem kleinen Fahrplanwechsel im Sommer finden lediglich kleinere Anpassungen des DB-Fahrplans statt. Für den Sommerfahrplan gilt stets, dass sich Tickets sechs Monate vorher buchen lassen. Hier gibt es keine besondere Ticketbuchungs-Option. Da die Fahrpläne sich zu diesem Fahrplanwechsel nicht gravierend ändern, können die Tickets einfach bis zu 6 Monate im Voraus gebucht und so gespart werden.

Quelle: ntv.de

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