Ratgeber

Einzug des höheren Betrags Rundfunkbeitrag: Ab August wird's teurer

Das höchste Verfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro rückwirkend seit 20. Juli angeordnet.

Das höchste Verfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro rückwirkend seit 20. Juli angeordnet.

(Foto: dpa)

Nachdem eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zunächst am Veto des Landtags von Sachsen-Anhalt gescheitert war, gibt das Bundesverfassungsgericht den Verfassungsbeschwer­den von ARD, ZDF und Deutschlandradio kürzlich statt. Beitragszahlende werden noch in diesem Monat mit 18,36 Euro zur Kasse gebeten.

Nach der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Erhöhung des Rundfunkbeitrags startet noch im August der Einzug des höheren Betrags von monatlich 18,36 Euro. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio teilte mit, dass er ab Ende August damit beginne und zudem Beitragszahlende abhängig von der gewählten Zahlungsweise über die Anpassung der Beitragshöhe informiere. Der neue, höhere Rundfunkbeitrag gilt bis zu einer Neufestsetzung durch die Bundesländer.

Grundsätzlich gilt dabei:

  • Bei Beitragszahlenden, die dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat erteilt haben und somit am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Beitragsanpassung automatisch berücksichtigt. Eine Information über die neue Beitragshöhe findet sich im Verwendungszweck der entsprechenden Abbuchung.
  • Beitragszahlende, die dem Beitragsservice kein SEPA-Mandat erteilt haben, erhalten – je nach gewähltem Zahlungsrhythmus – ab Ende August sukzessive Zahlungsaufforderungen, die die neue Beitragshöhe ausweisen.

Unter rundfunkbeitrag.de/beitragsanpassung finden private und gewerbliche Beitragszahler und -zahlerinnen alles Wissenswerte rund um die Beitragsanpassung. Diese Seite wird kontinuierlich um weitere Informationen ergänzt, die sich im Zusammenhang mit der Umstellung auf die neue Beitragshöhe ergeben.

Sachsen-Anhalt hatte sich quergestellt

Mehr zum Thema

Das höchste Verfassungsgericht ordnete in einem Anfang August veröffentlichten Beschluss die Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an. Das Land Sachsen-Anhalt hatte im Dezember den Staatsvertrag mit der Erhöhung um 86 Cent zum 1. Januar blockiert, alle anderen Länder waren für eine Anhebung. Es wäre aber Einstimmigkeit notwendig gewesen, damit der Vertrag hätte in Kraft treten können.

Die Karlsruher Richter werteten den Schritt Sachsen-Anhalts als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen