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Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im Mai

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(Foto: imago/CHROMORANGE)

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Neue Preisangaben im Supermarkt werden fällig, Google ändert seine Anmeldung, bei der Postbank entfällt das ChipTAN-Verfahren, Bier wird teurer und die Volkszählung Zensus startet. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

ChipTAN-Verfahren bei Postbank entfällt

Im Mai wird bei der Postbank das sogenannte chipTAN-Verfahren eingestellt und durch das BestSign-Verfahren ersetzt. Dieses kann via App per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Passwort verwendet werden. Ohne Smartphone soll es auch separate Geräte ab 30 Euro zu erwerben geben, mit denen ebenfalls online Bankgeschäfte getätigt werden können.

Informationspflichten auf Onlinemarktplätzen

Ab dem 28. Mai sind Betreiber von Online-Marktplätzen wie Amazon, Ebay oder auch Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 in der Pflicht, Kunden über die wesentlichen Kriterien und die Gewichtung für das Ranking von Suchergebnissen zu Produkten zu informieren. Über die zentralen Parameter, die die Entscheidung von Kaufinteressenten beeinflussen können, muss vor Vertragsabschluss aufgeklärt werden. Dazu zählen etwa die Anzahl der Aufrufe und das Datum der Einstellung des Angebots, seine Bewertung oder die des Anbieters, die Anzahl der Verkäufe des Produkts oder die Nutzung der Dienstleistung, Provisionen oder Entgelte. Die neuen Regeln gelten für Verträge über den Kauf von Waren, Dienstleistungen und digitalen Produkten, die über einen Online-Marktplatz abgeschlossen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Bestellung über das Internet, per E-Mail oder Telefon erfolgt.

Google ändert Anmeldung

Google unterstützt ab dem 30. Mai keine Drittanbieter-Apps oder -Geräte mehr, bei denen Nutzername plus Passwort ausreichen, um sich beim eigenen Google-Konto anzumelden. So soll die Anmeldung noch sicherer werden. Das Unternehmen setzt dann auf die Zwei-Faktor-Identifizierung. Bei dieser reicht für eine Anmeldung nicht nur das Passwort aus, sondern es muss in einem zweiten Schritt zum Beispiel ein Code eingegeben werden, der auf ein anderes Gerät geschickt wird.

Neue Preisangaben im Supermarkt

Ab Ende des Monats gelten die neuesten Änderungen der Preisangabenverordnung. Damit soll der Preisvergleich von Produkten einfacher werden. Bisher kann der Grundpreis in verschiedenen Einheiten angegeben werden: pro Kilogramm oder pro 100 Gramm; pro Liter oder pro 100 Milliliter. Ab dem 28. Mai sind nur noch zwei Angaben erlaubt, nämlich der Preis für einen Liter beziehungsweise für ein Kilogramm.

Kennzeichnung rabattierter Ware

Ab dem 1. Mai sollen Produkte, die nicht mehr lange haltbar sind, einfacher rabattiert werden können. So muss nicht mehr ein neuer Endpreis auf dem Preisschild ausgewiesen werden. Es reicht dann ein Aufkleber, wie etwa "20 Prozent billiger". Für Verbraucher muss aber deutlich erkennbar gemacht werden, dass die Ware für den baldigen Konsum bestimmt und nicht zum Bevorraten geeignet ist.

Neue Regeln für Kaffeefahrten

Ebenfalls ab 28. Mai ist der Verkauf von Versicherungen, Bausparverträgen, Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten auf sogenannten Kaffeefahrten grundsätzlich verboten. Mit dem "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht" werden die häufig irreführenden Verkaufsmethoden für diese Produkte untersagt. Zudem müssen Teilnehmende solcher Fahrten künftig vom Veranstalter besser über ihre Rechte informiert werden.

Haustürgeschäfte werden strenger reglementiert

Auch ab 28. Mai wird das Geschäft mit Haustürgeschäften erschwert. Bei Verträgen, die bei unerbetenen Besuchen in der Wohnung zustande gekommen sind, darf nicht mehr am Tag der Vertragsunterzeichnung zur Kasse gebeten werden. Ausnahme: Wenn die Ware oder Dienstleistung weniger als 50 Euro kostet, kann sofort zur Zahlung aufgefordert werden. Damit sollen Überrumpelte davor geschützt werden, den bei Geschäften an der Haustür häufig bar bezahlten hohen Beträgen vergeblich hinterherlaufen zu müssen, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder auch Strafanzeige wegen unlauterer Geschäfte erstatten wollen.

Feiertage im Mai

Der 1. Mai fällt in diesem Jahr leider auf einen Sonntag. Aber immerhin steht ja noch ein kirchlicher Feiertag an. Nämlich der 26. Mai - Christi Himmelfahrt. Und das ist wie immer ein Donnerstag. Wie Sie durch die Nutzung von Brückentagen mehr freie Tage rausholen, lesen Sie hier.

Bier wird teurer

Wegen gestiegener Rohstoffpreise für die Herstellung sowie aufgrund von Lieferengpässen und auch steigenden Kosten für Verpackung und Logistik verteuert sich das Biertrinken. Nachdem bereits Krombacher und Veltins ihr Angebot verteuert haben, ziehen nun auch die Radeberger- und die Bitburger-Gruppe nach und kündigen an, ihre Preise zu erhöhen. Zahlen nannten die Brauer nicht. Nach Branchen-Schätzungen könnte der Bierkasten mit 20 Halbliterflaschen etwa 1 Euro mehr kosten.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung könnte enden

Ab dem 25. Mai soll eigentlich die derzeit geltende Covid-Arbeitsschutzverordnung auslaufen. Diese sollte während der Pandemie sicherstellen, dass Corona-Infektionen am Arbeitsplatz verhindert werden. Ob bestehende Verordnungen zu Kontaktreduktionen, Schutzmaßnahmen und Testpflicht am Arbeitsplatz aber tatsächlich enden, steht derzeit noch nicht fest.

Windows-10-Support für 20H2 endet

Die 20H2-Versionen von Windows 10 erhält ab dem neuen Monat keine Sicherheitsupdates mehr. Nutzer der Version sollten deshalb ihre Windows-Version aktualisieren. Immerhin noch 11 Prozent aller Windows-10-Rechner sind mit dieser Version ausgestattet. Für Unternehmen gilt eine Schonfrist bis Mai 2023.

Mehr zum Thema

Volkszählung Zensus startet

Ab dem 15. Mai sollen in ganz Deutschland wieder Daten zur Bevölkerungszahl sowie zur Wohn- und Erwerbssituation (Zensus) erhoben werden. Dafür werden rund zehn Millionen Bürger zufällig für eine Befragung zu Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit sowie Wohn- und Arbeitssituation ausgewählt, die ab 16. Mai teilweise in rund halbstündigen persönlichen Interviews erfolgt. Die übrigen Informationen sollen online übermittelt werden. Die Daten werden anonymisiert ausgewertet, Rückschlüsse auf Einzelpersonen seien nicht möglich, erklärt das Statistische Bundesamt. Zudem besteht eine Auskunftspflicht. Andernfalls drohen dem Verweigerer Zwangsgelder. Der letzte Zensus fand vor elf Jahren statt.

(Dieser Artikel wurde am Freitag, 29. April 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, awi

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