Ratgeber

Vogelliebhaber muss ausziehen Wer Tauben füttert, kann rausfliegen

Tauben sorgen bei manchen Menschen für Argwohn.

Tauben sorgen bei manchen Menschen für Argwohn.

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Tierliebe ist hiezulande weit verbreitet und sorgt regelmäßig für Streit zwischen Vermieter und Mieter. Aber nicht nur Hund und Katz machen Ärger, sondern auch fliegende Zeitgenossen. Vor allem dann, wenn eine 30-köpfige Taubenschar gefüttert wird.

Die Haustierhaltung darf in Mietverhältnissen nicht per se verboten werden, urteilte vor drei Jahren der Bundesgerichtshof. Dennoch landet das innige Verhältnis der Deutschen zu ihren Haustieren regelmäßig vor Gericht. Zumindest dann, wenn es sich bei Herrchen oder Frauchen um Mieter handelt. Wird den tierischen Mitbewohnern doch nicht selten unterstellt, durch Lärm, Dreck oder andere Eigenarten den Hausfrieden zu stören.

Dass nicht nur das eigene Haustier für Ärger sorgen kann, zeigt ein Fall, der vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt wurde (AZ.: 14 C 7772/15). Hier wehrte sich ein Mieter gegen die außerordentliche Kündigung seiner Wohnung. Ihm wurde zum Vorwurf gemacht, dass er vom Fenster seiner Wohnung im vierten Stock aus an sieben Tagen in der Woche mehrmals täglich Tauben gefüttert und dabei jeweils an die 30 Tiere angelockt hatte. Zum Missfallen der anderen Mieter, welche den Tierfreund auch mehrfach baten, die Fütterung zu unterlassen. Ohne Erfolg. Schließlich wurde auch der Vermieter aktiv und mahnte den Gönner der Vögel ab. Dieser zeigte sich jedoch unbeeindruckt und setzte die Fütterung fort. Um schließlich erst ordentlich und später außerordentlich gekündigt zu werden.

Die Bemühungen des Mieters in seiner Wohnung bleiben zu können, blieben jedoch erfolglos. Laut Gericht hat der Mann durch sein Verhalten den Hausfrieden in dem Wohnhaus nachhaltig gestört. Selbst die außerordentliche Kündigung gehe in Ordnung, da der Mieter selbst nach der ordentlichen Kündigung weder ausziehen wollte, noch das Taubenfüttern unterlassen hatte.  

Die zunächst eingelegte Berufung gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Nürnberg zog der Vogelfreund zurück, nachdem ihm die zuständigen Richter darauf hingewiesen hatten, dass diese keine Aussicht auf Erfolg habe.         

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Quelle: ntv.de, awi

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