Spartipps von Finanztest Noch Steuervorteile für 2015 mitnehmen
17.11.2015, 11:38 Uhr
Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Dennoch können Steuerzahler auch noch in den verbleibenden Wochen die Belastung drücken. Wo noch Steuern zu sparen sind und welche kurzfristigen Investitionen noch sinnvoll sind, gibt es hier zu lesen.
Kurz vor dem Jahresende sollten Steuerpflichtige überlegen, welche Ausgaben sie beim Finanzamt für das Jahr 2015 abrechnen können. Es gilt, Freibeträge und Pauschalen sinnvoll auszuschöpfen. Finanztest gibt einen Überblick, wie die Steuerlast noch in diesem Jahr deutlich gesenkt werden kann.
Arbeitnehmerkosten
Das Finanzamt erkennt automatisch für jeden Arbeitnehmer pro Jahr 1000 Euro an Werbungskosten an - auch dann, wenn der Beschäftigte weniger für seinen Beruf ausgegeben hat. Viele Arbeitnehmer kommen aber deutlich über diese Pauschale, zum Beispiel durch Angabe der Kosten für den Arbeitsweg, berufliche Weiterbildung oder Belastungen durch einen beruflich bedingten Umzug.
Auch Ausgaben für Arbeitsmittel wie Büromaterial und Möbel, Computer, Aktentasche und Fachbücher lassen sich absetzen. Allerdings erkennt das Finanzamt die Kosten je Arbeitsmittel nur bis zum vollen Preis von 487,90 Euro sofort an. Was inklusive Umsatzsteuer darüber liegt, muss über die Jahre der der Nutzungsdauer abgeschrieben werden ( Beispiel: Notebook 3 Jahre, Büromöbel 13 Jahre).
Ausstand bei der Arbeit
Wer zum neuen Jahr die Arbeitsstelle wechselt oder in den Ruhestand geht, kann an der Abschiedsfeier den Fiskus beteiligen. Wichtig: Der Teilnehmerkreis darf sich ausschließlich aus Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern zusammensetzen, denn die Party darf nur einen rein beruflichen Anlass haben. Freund und Verwandte sind tabu. Belege und Gästeliste als Nachweis aufheben und als Werbungskosten absetzen.
Freibeträge sichern
Arbeitnehmer können für ihre beruflichen Belastungen im Jahr 2015 einen Freibetrag beim Finanzamt beantragen. Zum Beispiel für die Kosten des Arbeitsweges oder Unterhaltszahlungen. So werden gleich weniger Steuern fällig, die ansonsten über den Lohnsteuerjahresausgleich verspätet geltend gemacht werden könnten.
Freistellung von Kapitalerträgen
Alleinstehende Anleger können Kapitaleinnahmen in Höhe von 801 Euro von der Abgeltungssteuer freistellen. Bei Eheleuten und in gesetzlichen Lebenspartnerschaften lebenden Personen sind es bis zu 1602 Euro.
Flüchtlingshilfe
Zahlt ein Arbeitnehmer Unterhalt an Bürgerkriegsflüchtlinge, die in Deutschland eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis bekommen, kann die Zahlung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
Handwerkerkosten
Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (inklusive Umsatzsteuer) werden bei Arbeiten im Haushalt mit bis zu 6000 Euro im Jahr vom Finanzamt mit 20 Prozent Steuerrabatt berücksichtigt. Wer bisher weniger ausgegeben hat, aber noch das Wohnzimmer streichen lassen möchte, sollte dies noch in diesem Jahr tun. Sind die 6000 Euro bereits "verbraucht", sollte erst im nächsten Jahr frische Farbe an die Wände.
Haushaltshilfen
20.000 Euro beträgt der Höchstbetrag, den das Finanzamt für Haushaltshilfen wie Gärtner, Fensterputzer oder Putzfrauen anerkennt. Auch hier gibt es 20 Prozent Steuerermäßigung (maximal 4000 Euro).
Hochzeit
Wer noch in diesem Jahr trauen lässt, gilt steuerlich als das ganze Jahr verheiratet und kann von der meist günstigeren Zusammenveranlagung profitieren. Dies lohnt sich immer dann, wenn ein Ehepartner das Haupteinkommen erzielt oder Alleinverdiener ist.
Kinderbetreuung
Maximal 4000 Euro pro Kind können für die Betreuung für Kinder unter 14 Jahren geltend gemacht werden. Zwei Drittel der Kosten für Kinderfrau, Tagesmutter oder Kindergarten gelten als Sonderausgaben.
Ausgaben für die Gesundheit
Selbst bezahlte Medikamente, ärztliche Behandlungen oder medizinische Therapien können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Wie hoch die selbst zu zahlenden, zumutbaren Belastungen für die entsprechenden Einkommensklassen sind, ist der Tabelle von "Finanztest" zu entnehmen.
Unterhalt für Angehörige
Auch Zahlungen an Ex-Partner oder Angehörige können als außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 8472 Euro geltend gemacht werden. Handelt es sich um Unterhalt für einen Ex-Gatten/in oder gesetzlichen Ex-Partner, sind es bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben.
Spenden
Wer Geld an steuerbegünstigte Organisationen spendet, kann diese in voller Höhe als Sonderausgabe geltend machen. Übersteigt der Spendenbetrag 20 Prozent der Gesamteinkünfte, wird der Rest auf das Folgejahr übertragen.
Verluste
Haben Bankkunden Wertpapiere in diesem Jahr mit Verlust verkauft, können sie diese noch bis 15. Dezember durch die Beantragung einer Verlustbescheinigung mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnen lassen. Werden Gewinne und Verluste bei derselben Bank erzielt, erfolgt die Verrechnung automatisch. Alternativ können Verluste auch mit ins nächste Jahr genommen und dann mit Gewinnen verrechnet werden.
Vorsorge
Alle, die kurz vor Ende des Jahres noch eine Riester-, Rürup- oder Betriebsrente abschließen, können von Steuervorteilen profitieren. Sparer solcher Produkte werden staatlich unterstützt. Die jeweils volle Förderung gibt es auch dann, wenn der Vertrag erst im Dezember abgeschlossen wird.
Quelle: ntv.de, awi