Tschüss Arbeit, hallo Ruhestand Rente mit 63 kann klappen, wird aber teuer
20.06.2018, 07:08 Uhr
Die Rente mit 63 geht meist mit hohen Einbußen einher.
(Foto: imago/Christian Ohde)
Wer 45 Jahre rentenversichert ist, kann schon mit 63 Jahren den Ruhestand ohne Einbußen bei der gesetzlichen Rente antreten. Für alle anderen wird es teuer. Dennoch kann ein früher Ausstieg aus dem Arbeitsleben gelingen, wie Finanztest berichtet.
Davon, vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, ohne dass hierfür gesundheitliche Gründe verantwortlich sind, träumen viele. Den meisten ist allerdings klar, dass dies nicht ohne erhebliche finanzielle Einbußen zu realisieren ist. Wer also nicht fleißig in seinem Arbeitsleben gespart oder anderweitig Vermögen angehäuft hat, sollte sich den Wunsch von der Rente mit 63 Jahren genau durchrechnen. Denn dies ist der früheste Zeitpunkt, aus dem Berufsleben auszusteigen und auch die gesetzliche Rente zu kassieren, wie Finanztest berichtet.
Zumindest wer eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren hat, muss nicht zwangsläufig das Erreichen der Regelalterszeit am 65. oder 67. Geburtstag abwarten. Zur Mindestversicherungszeit zählen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich, Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit, Schulausbildung oder Studium. Versicherte sind also gut beraten, ihren Versicherungsverlauf genau zu prüfen.
Allerdings ist die frühere Rente für "langjährig Versicherte" für die meisten dennoch mit erheblichen Abschlägen verbunden. Die genaue Höhe der Einbuße bei der Rente ist dann abhängig vom Geburtsjahr. So kostet den Geburtsjahrgang 1952 die Rente mit 63 einen Abschlag von 9 Prozent, der Geburtsjahrgang 1963 muss mit einen Abschlag von 13,8 Prozent rechnen. Ab 1964 sind es 14,4 Prozent. Viel Geld. Bedacht werden sollte auch, dass die Rentenkürzung ein Leben lang erhalten bleibt. Sie fällt nicht weg, sobald der Versicherte sein reguläres Rentenalter erreicht hat.
Kleines Vermögen wird fällig
Ein Teil der Abschläge kann durch freiwillige Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ausglichen werden. Allerdings nur für Zeiten, in denen keine Arbeitslosigkeit bestand. Um eine Einordnung zu geben, nennt Finanztest ein Beispiel. Hier würde ein heute 60-Jähriger mit seinem 63. Lebensjahr 1571 Euro Rente erhalten, 311 Euro weniger als bei seinem regulären Rentenbeginn mit 66 Jahren. Wer diesen Abschlag mit freiwilligen Beiträgen ausgleichen möchte, müsste tief in die Tasche greifen. Fast 50.000 Euro wären derart zu berappen. Entgeltpunkte, welche durch die verkürzte Arbeitsdauer fehlen, lassen sich aber nicht ausgleichen. Im Beispiel ließe sich die Rente so nur auf 1762 Euro erhöhen.
Abgesehen davon kann der Ausgleichsbetrag über die Jahre bis zum 63. Lebensjahr gestreckt werden. Solche Teilzahlungen sind nicht nur leichter zu schultern, sondern auch steuerlich sinnvoll. Denn die Beiträge können jedes Jahr ganz oder zumindest teilweise im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen bei der Steuer abgesetzt werden. Wie hoch die persönliche Ausgleichszahlung individuell ausfällt, kann bei der Deutschen Rentenversicherung auf Antrag in Erfahrung gebracht werden.
Gut zu wissen: Die Ausgleichszahlung kann auch dann geleistet werden, wenn der Versicherte gar nicht früher in Rente gehen möchte. Denn mit der Zahlung halten sich Versicherte lediglich die Option auf eine abschlagsfreie vorzeitige Rente offen. Wer dann doch bis zum regulären Rentenbeginn arbeiten möchte, kann dies tun. Das zusätzlich eingezahlte Geld gibt es aber nicht bar zurück, sondern nur in Form einer dann höheren Rente.
So oder so fein raus sind jene, die eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren bei der Rentenversicherung vorweisen können. Denn "besonders langjährig Versicherte" können auch ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Was aber nur für Jahrgänge zutraf, die vor 1952 oder früher geboren wurden. Für spätere Jahrgänge kommen ein paar Monate Lebenzeit hinzu.
Quelle: ntv.de, awi