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Platz an der Sonne gesucht Mini-Solaranlage kann sich nach wenigen Jahren rechnen

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Klleine Solar-Anlage können je nach Bauart auf dem Balkon, auf der Terrasse oder auf der Garage platziert oder auch an der Hausfassade montiert werden.

Klleine Solar-Anlage können je nach Bauart auf dem Balkon, auf der Terrasse oder auf der Garage platziert oder auch an der Hausfassade montiert werden.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Bundesregierung will den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern und Gebäuden beschleunigen und dabei bürokratische Hürden deutlich abbauen. Insbesondere die Installation sogenannter Balkonkraftwerke soll so erleichtert werden. Was es dazu zu wissen gibt, lesen Sie hier.

Mit dem durch die Bundesregierung beschlossenen Solarpaket I soll unter anderem die bisher komplizierte Anmeldung von Solaranlagen auf dem Balkon beim Netzbetreiber bald der Vergangenheit angehören. Eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur soll in Zukunft ausreichen, wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz mitteilte. Durch den Betrieb einer eigenen Solaranlage könnten Mieterinnen und Mieter zukünftig Stromkosten sparen.

Zudem sollen landwirtschaftliche Gebiete grundsätzlich für die Förderung von Solaranlagen geöffnet werden. Der Zubau von Photovoltaik auf diesen Flächen soll dabei aber auf 80 Gigawatt bis 2030 begrenzt werden. Solaranlagen sollen künftig auch verstärkt auf schon versiegelten Flächen wie Parkplätzen gebaut werden.

Doch gerade die bürokratischen Hürden für das Installieren eines eigenen Solarkraftwerks an der Hauswand, auf dem Garagendach oder auf dem Balkon sorgt derzeit noch für Verdruss. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die aber bald wegfallen. Ungeachtet dessen kann sich die kleine Anlage nach wenigen Jahren rechnen. Fragen und Antworten zum Thema.

Welche Standorte sind geeignet?

Die Anlagen können je nach Bauart auf dem Balkon, auf der Terrasse oder auf der Garage platziert oder auch an der Hausfassade montiert werden. Ein einzelnes Modul ist meist kleiner als zwei Quadratmeter und wiegt weniger als 30 Kilogramm. Ein integrierter Modulwechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um, der direkt ins Hausnetz eingespeist und verbraucht werden kann. Die Haushaltsgeräte im eigenen Stromkreis benutzen immer zuerst den Strom des Solargeräts und ergänzen dann den Netzstrom.

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) empfiehlt, dass das Solargerät "in Richtung des unverschatteten Himmels blickt". Die Anlagen bringen bei einer Ausrichtung nach Süden die größte Leistung. Je nördlicher die Module blicken, desto schlechter wird die Sonnenausbeute. Damit die Module im optimalen Winkel zur Sonne stehen, sollten sie zwischen 30 und 45 Grad geneigt sein.

Wie kann die Anlage angemeldet werden?

Die Anlagen sollen künftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, und die Eintragung im Marktstammdatenregister soll sich auf wenige Daten beschränken. Balkonanlagen müssen aktuell noch beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden. Zudem muss die Anlage im Marktstammregister bei der Bundesnetzagentur registriert werden.

Die Anmeldeformalitäten und auch die Anforderungen an die Betreiber sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. "Mit der Anmeldung beim Netzbetreiber kann zum Beispiel der Nachweis verlangt werden, dass eine spezielle Einspeisesteckdose, die sogenannte Wielanddose, genutzt wird", sagt Jörg Sutter von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) in Nürnberg. "Außerdem müssen Kunden bei einigen Netzbetreibern zusichern, dass ihre Anlage von einem Elektriker installiert worden ist.

Rechnen sich die Mini-Anlagen?

Während Solarmodule auf dem Dach mehrere tausend Kilowattstunden erzeugen, sind es bei den Mini-PV-Anlagen auf dem Balkon nur wenige hundert Kilowattstunden. Die meisten Balkon-Solarmodule haben eine Leistung von 200 bis 600 Watt, weil höhere Leistungen bisher nicht vorgesehen waren. Das soll sich mit dem Solarpaket der Bundesregierung ändern. Es sieht eine Maximalleistung von 2000 Watt vor. Die Leistung des Wechselrichters darf dann 800 Watt betragen.

Auch die bereits montierten Mini-Anlagen können sich aber rechnen. Seit Jahresbeginn sind die Module von der Mehrwertsteuer befreit, günstige Modelle gibt es schon für wenige hundert Euro. Dazu kommen - eventuell - Kosten für die Installation durch einen Handwerksbetrieb. Die Balkon-Anlagen können die Stromkosten eines Haushalts um 50 bis 200 Euro pro Jahr senken, abhängig ist das unter anderem von der Sonneneinstrahlung und von den Verbrauchsgewohnheiten: Sonnenstrom fällt tagsüber an und muss dann auch verbraucht werden. Die Anschaffung macht sich so in mehreren Jahren bezahlt. Abschätzen lässt sich die Wirtschaftlichkeit mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin.

Lohnt sich die Einspeisung ins öffentliche Netz?

Auch die Mini-Anlagen können von der EEG-Einspeisevergütung profitieren und damit Geld verdienen. "Allerdings ist die Menge des eingespeisten und damit vergüteten Stroms voraussichtlich sehr gering", schränkt der Elektrotechnikverband VDE ein. Der bürokratische Aufwand lohne sich meist nicht. "In erster Linie soll der Eigenverbrauch gedeckt werden."

Wie werden die Module angeschlossen?

Wer eine steckfertige Solaranlage kauft, kann sie direkt über die Steckdose an das hauseigene Stromnetz anschließen. Bei kleinen Anlagen ist das den Herstellern zufolge meist gefahrlos über die normale Schutzkontaktsteckdose möglich. Manche Netzbetreiber verlangen aber noch den Einbau einer berührungssicheren Steckdose.

Bei einer Leistung von mehr als 600 Watt sollte die Installation eine Elektrofachkraft übernehmen. Eventuell muss die Sicherung ausgetauscht werden. Gerade in Altbauten ist Vorsicht angesagt.

Das Netzwerk der Verbraucherzentralen betont, dass Stecker-Solargeräte "sehr sicher" sind. Bis Ende 2021 waren demnach 190.000 Systeme in Deutschland in Betrieb - bislang sei kein Fall von Sachschäden oder verletzten Menschen bekannt geworden.

Was müssen Anlagebetreiber noch tun?

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Mieterinnen und Mieter müssen sich die Genehmigung des Vermieters einholen - etwa wegen nötiger Bohrlöcher in der Fassade oder Veränderungen am Erscheinungsbild der Fassade. Komplizierte Anmeldeverfahren sollen nach den Plänen der Bundesregierung schon bald entfallen. Das Balkonkraftwerk muss dann nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Und auch im Markstammregister könnte die Eingabe vereinfacht werden. Es sollen nur noch wenige Daten abgefragt werden.

Durch die geplante Änderung im Solarpaket müssen Interessierte wohl auch nicht mehr auf den Austausch des Stromzählers warten. Bisher ist es so, dass ein Zweirichtungszähler im Haus vorhanden sein muss, damit die Balkon-PV-Anlage ans Netz gehen darf. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Einbau auch mit alten Stromzählern, der sich rückwärts drehen kann, erlaubt ist. Dieser muss dann innerhalb von vier Monaten durch den Netzbetreiber ausgetauscht werden.

Quelle: ntv.de, awi/AFP

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