Sparer können aufatmen Volksbank nimmt Strafzinsen zurück
30.06.2017, 17:29 Uhr
Bereits jetzt werden von einigen genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen Negativzinsen von bestimmten Kunden auf ihre Einlagen verlangt.
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Vor wenigen Wochen sorgt die Ankündigung der Volksbank Reutlingen für Aufregung. Werden doch per Preisaushang Kleinsparern Negativzinsen angedroht. Jetzt die Kehrtwende - Verbraucherschützern sei Dank.
Die Volksbank Reutlingen hat nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ihren Preisaushang geändert und die vor wenigen Wochen für Tages- und Festgeldkonten eingeführten Strafzinsen zurückgenommen.
Allerdings hat die Volksbank keine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Verbraucherzentrale wird die Entwicklung nach eigenen Aussagen rechtlich weiterverfolgen. "Verbraucher haben damit aber weiterhin keine Sicherheit", kommentiert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Die Änderung des Aushangs kann von der Volksbank jederzeit wieder rückgängig gemacht werden."
Die Verbraucherschützer hatten bemängelt, dass der Aushang Kunden in die Irre führen würde und die Einführung in der gewählten Form rechtswidrig sei.
Nach vermögenden Privatkunden drohten durch die Ankündigung der Volksbank Reutlingen auch Kleinsparern Negativzinsen auf ihr Erspartes. Laut entsprechendem Preisaushang wären Negativzinsen von 0,5 Prozent für Guthaben auf dem Girokonto sowie ab 10.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto fällig geworden. Auf dem Festgeldkonto waren Belastungen von 0,25 Prozent ab 25.000 Euro für ein halbes Jahr vorgesehen. Wer sein Geld für rund zwei Jahre anlegt, dem drohte ein Entgelt von 0,1 Prozent.
Eine Sprecherin des Instituts hatte seinerzeit betont, momentan verlange die Bank keine Negativzinsen von ihren Privatkunden und die Änderung im Preisaushang, die Privatkonten und das Tagesgeldkonto betreffend, seien rein prophylaktischer Natur. Sie schafften lediglich die formalen, rechtlichen Voraussetzungen.
Von einigen genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen werden Negativzinsen von bestimmten Kunden auf ihre Einlagen verlangt. In der Regel sind davon aber größere Guthaben ab 100.000 oder 500.000 Euro betroffen. Institutionelle und Geschäftskunden müssen bereits seit 2016 bei diversen Geldinstituten Minuszinsen für als zu hoch befundene Beträge zahlen.
Wollen Normal-Sparer wenigstens die besten Konditionen am Markt für ihr Geld abgreifen, bleibt ihnen nur das sogenannte Zinshopping. Damit wären sie vorerst auch vor Strafzinsen sicher.
Quelle: ntv.de, awi