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Erster H5N8-Fall der Saison Vogelgrippe erreicht deutsche Nutztierhaltung

Die Geflügelpest hat in diesem Monat bereits diese Nonnengans in Schleswig-Holstein dahingerafft.

Die Geflügelpest hat in diesem Monat bereits diese Nonnengans in Schleswig-Holstein dahingerafft.

(Foto: dpa)

Vor vier Jahren grassiert die Geflügelpest in Deutschland. Monate später ist die Tierseuche eingedämmt. Anfang November dieses Jahres werden neue Fälle bei Wildtieren in drei norddeutschen Ländern bekannt. Nun hat das Virus einen Nutztierbetrieb erreicht.

Die Geflügelpest ist in einem kleinen Hühnerhof auf der nordfriesischen Hallig Oland nachgewiesen worden. Das teilte das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Kiel mit. Es handelt sich laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor, um den ersten bestätigten Geflügelpest-Fall in einer Nutztierhaltung in diesem Herbst in Deutschland.

Laut Ministerium wurde die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, bei einem Huhn des Betriebes auf Oland festgestellt. Es handelt sich um das Virus H5N8. Die betroffene Haltung besteht demnach aus 57 Hühnern, von denen innerhalb kurzer Zeit acht Tiere gestorben seien. "Alle Tiere der Geflügelhaltung werden gemäß Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt", hieß es.

Um den Betrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung sogenannte Restriktionszonen einzurichten. Der Sperrbezirk umfasst mindestens drei Kilometer, zudem gibt es ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Dementsprechend umfasst der Sperrbezirk die Hallig Oland und das Beobachtungsgebiet unter anderem Teile der Hallig Langeneß, der Insel Föhr und küstenanliegende Gemeinden des Festlandes. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. So darf lebendes Geflügel nicht weiter transportiert werden.

Zahlreiche Fälle in Schleswig-Holstein

Zu Beginn des Monats war die Krankheit bereits bei mehreren Wildvögeln in Norddeutschland aufgetreten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte am Montag unter Berufung auf das FLI mitgeteilt, dass die Krankheit bei einer Wildente in Hamburg, einem Mäusebussard in Mecklenburg-Vorpommern und verschiedenen Wildvögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen wurde. Dabei handele es sich um einzelne Fälle, betonte das Ministerium.

Geflügelhalter sind aufgefordert, Vorsorge zu betreiben und ihre Bestände zu beobachten, mahnte das Bundeslandwirtschaftsministerium. Über konkrete Maßnahmen entschieden die Behörden vor Ort. Für den Handel bestünden mit dem Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln keine Beschränkungen. Nachgewiesen worden seien die Virustypen H5N8 und H5N5. Bisher sei keine Übertragung dieser Typen auf Menschen bekannt, dennoch sollten tote Vögel nicht angefasst werden.

Trotz zahlreicher Eindämmungsmaßnahmen breitet sich die Geflügelpest in Schleswig-Holstein jedoch weiter aus. Geschätzt etwa 1000 verendete Wildvögel waren in den vergangenen Tagen in Nordfriesland entdeckt worden. Angesichts der großen Zahl sei es naheliegend, dass viele Tiere Opfer der Geflügelpest seien, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Laborergebnisse stünden noch aus. In Nordfriesland und Dithmarschen wurden bereits Aufstallungsgebote für Hausgeflügel und weitere Maßnahmen angeordnet. Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben sind verboten.

Zuletzt hatte es im März 2018 Geflügelpest-Fälle in Schleswig-Holstein gegeben. Es gab auch größere Ausbrüche 2016/2017. Die Geflügelpest-Epidemie von November 2016 bis Frühjahr 2017 war die schlimmste Tierseuchenwelle dieser Art in Deutschland seit Jahrzehnten. Über 900.000 Tiere mussten bundesweit gekeult werden, allein in Schleswig-Holstein waren es rund 65.000 Tiere.

Quelle: ntv.de, cri/dpa

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