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Ich wähle, also bin ich? Wenn das Selfie beim Wählen für Ärger sorgt

Das Wahlgeheimnis ein wichtiger Bestandteil der Privatsphäre ...

Das Wahlgeheimnis ein wichtiger Bestandteil der Privatsphäre ...

(Foto: imago images/foto2press)

Das Leben ist bunt, schön und aufregend - und ich bin mitten drin. Das muss ein Selfie dokumentieren. Auch aus der Wahlkabine. Was aber keine gute Idee ist. Denn hier ist alles zu unterlassen, was andere Wähler beeinflussen könnte.

Für manch einen ist das schnelle Selbstporträt via Smartphone wohl vor allem der Versuch, sich seiner eigenen Existenz zu versichern. Geknipst wird demzufolge überall. Auch beim Wählen.

An diesem Sonntag bietet sich für solche Menschen die Chance, zu dokumentieren, dass sie nicht nur mächtig Spaß haben an ihrem Leben, sondern auch Demokraten sind. Ermöglicht wird dies durch eine Veranstaltung, die sich Bundestagswahl nennt. Und funktioniert ganz einfach, indem ein Selfie aus der Wahlkabine gemacht wird - am besten beim Ausfüllen des Wahlzettels. Ein Trend, der seit dem vorletzten Votum 2013 seinen Lauf nahm, aber auch dem Gesetzgeber nicht verborgen blieb.

Und der hat bereits zur letzten Bundestagswahl reagiert, die Bundeswahlordnung geändert und so in der Wahlkabine das Filmen und Fotografieren verboten. Allerdings nicht in dem Bestreben, den einen oder anderen Selfianer um seine Existenz zu bringen, sondern aus dem einfachen Grund, das hierzulande geltende Wahlgeheimnis zu wahren.

Wahlgeheimnis wichtiger Bestandteil der Privatsphäre

Bevor jetzt reflexartig zum Smartphone gegriffen wird, um zu checken, was es damit noch mal in diesem Kontext auf sich hat, kommt hier auch schon die Erklärung. In der Wahlkabine gilt es, alles zu unterlassen, was andere Wähler beeinflussen könnte. Auch könnten sich die Fotografierenden dabei selbst unter Druck setzen, eine Wahl zu treffen, welche andere von ihnen erwarten. Nicht umsonst ist das Wahlgeheimnis ein wichtiger Bestandteil der Privatsphäre. Genau wie der Toilettengang. Merkwürdig, dass es hier noch keinen nennenswerten Trend gibt. Scheint die Verrichtung der Notdurft doch genauso lebensnotwendig - und damit dokumentationswürdig - für den Menschen wie eine freie Wahl für jede Demokratie.

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Aber zurück zum eigentlichen Thema. Das Selfie ist also beim Wählen untersagt. Und wenn trotzdem, vorzugsweise heimlich, geknipst wird? Ist zunächst einmal zu bemängeln, dass kein Respekt vor einer freien und geheimen Wahl besteht. Zudem besteht die Möglichkeit, dass einer der Wahlhelfer das Treiben bemerkt. Und dann? Ist die Stimme ungültig. Der Wahlzettel wird vernichtet, der Missetäter erhält einen neuen Ersatz-Wahlzettel und darf noch einmal sein Glück versuchen. Vielleicht ja diesmal ohne Blitzlicht. Weitere Sanktionen brauchen aber nicht befürchtet zu werden. Es sei denn, es wird ein fremder Wahlzettel abgelichtet. Das ist eine Straftat.

Interessanterweise gilt das Fotoverbot bei der Briefwahl nicht. Was vor allem daran liegen dürfte, dass der Wahlzettel bereits in der Wahlurne liegt, ohne Rückschlüsse auf die Identität des Wählers preiszugeben und deshalb auch nicht für ungültig erklärt werden kann. Womit wir einen Ausweg für die oben beschriebenen bekennenden Demokraten genannt haben. Ärgerlich nur, dass es für die Briefwahl dieses Mal schon zu spät ist. Aber die nächste Abstimmung kommt bestimmt. Und wird diese per Briefwahl vorgenommen, kann dann auch fotografiert werden.

Quelle: ntv.de, awi

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