Mietendeckel passé Das sollten Mieter jetzt beachten
16.04.2021, 19:06 Uhr
Mieter in der Hauptstadt müssen sich auf Nachzahlungen gefasst machen.
(Foto: imago images/Dirk Sattler)
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Auf Tausende Mieter kommen nun steigende Mieten zu - und je nach Vermieter auch Nachzahlungen. Damit dies nicht zum Kündigungsgrund gereicht, sollten Betroffene umgehend reagieren.
Der Berliner Mietendeckel wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt. Denn die Regelung zu einer Mietbegrenzung im Wohnungswesen ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb laut Beschluss nichtig. Diese Entscheidung betrifft rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt.
Wobei die schnelle Entscheidung durch Beschluss statt Urteil überraschend kam. Denn eigentlich ist für solche Normenkontrollverfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben und am Ende ergeht ein Urteil. Möglicher Anlass für den kurzen Prozess in Karlsruhe: Das Verwaltungsgericht in Berlin hatte gerade in einem Eilverfahren entschieden, dass die Behörden in Berlin den Mietendeckel praktisch endgültig durchsetzen dürfen, indem sie es Vermietern verbieten, Vereinbarungen für den Fall der Aufhebung des Mietendeckels durch das BVerfG zu treffen. Viele Vermieter hatten ihre Mieter einen Vertrag mit einer zusätzlichen sogenannten Schattenmiete unterschreiben lassen, wie Stiftung Warentest berichtet.
Zur Sofortigen Nachzahlung verpflichtet?
Mietern mit solchen Schattenmieten im Vertrag drohen jetzt Nachzahlungen. Auch nach Absenkungen der Miete aufgrund des Mietendeckelgesetzes können sie verpflichtet sein, Miete nachzuzahlen. Vereinzelt forderten Vermieter sogar Mieterhöhungen für den Fall, dass das Mietendeckel-Gesetz für nichtig erklärt wird. Vermietern dürfte oft die Differenz zwischen der nach den Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch korrekt vereinbarten und der nach dem Berliner Gesetz gedeckelten Miete zustehen. Wo fest steht, dass die Miete gegen den Willen des Vermieters nur wegen des Mietendeckel-Gesetzes geringer ausfiel, können Mieter sogar von sich aus zur sofortigen Nachzahlung verpflichtet sein, ohne dass der Vermieter dies auch nur fordern muss. Betroffene sind gut beraten, umgehend Kontakt mit ihren Vermietern aufzunehmen.
Ob und welche Einschränkungen es im Einzelfall gibt, ist noch unklar. Wo Mieter nicht, wie von Verbraucherschützern und Warentest empfohlen, Geld für Nachzahlungen beiseite gelegt haben und nun dazu nicht in der Lage sind, droht sogar die Kündigung des Vertrags wegen Mietrückstands. Möglicherweise sind Vermieter bereit, solche Beträge zu stunden und Ratenzahlungen zu vereinbaren. Stets gilt: Mieter sollten sich die Rückforderung von Nachzahlungen vorbehalten. Welche Nachzahlungsforderungen ganz oder teilweise berechtigt sind, lässt sich laut Warentest noch nicht absehen.
Durch das Mieten-Wohn-Gesetz Berlins des rot-rot-grünen Senats sollte auch rückwirkend ab dem 18. Juni 2019 der starke Anstieg der Mieten in der Hauptstadt gebremst werden, Mieterhöhungen sollten in vielen Fällen für die nächsten fünf Jahre nicht mehr möglich sein.
Quelle: ntv.de, awi