Reform der Riester-RenteSo soll das neue Altersvorsorgedepot aussehen

Wer sich Sorgen um seine Altersvorsorge macht, darf sich wohl auf das Jahr 2027 freuen. Denn dann soll es bessere Alternativen zur leidigen Riester-Rente geben. Die Bundesregierung hat Pläne, wie eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge endlich funktionieren könnte. Hier sind sie.
Sie ist längst überfällig: eine Reform der ungeliebten Riester-Rente. Denn eine gelungene staatlich geförderte Altersvorsorge sieht anders aus und will mit dem alten Modell nicht so recht klappen - zu wenige nutzen das Angebot. Die entsprechenden Produkte kosten die Sparer deutlich zu viel an Provision und Verwaltung. Das schmälert ihre Rendite und bereichert stattdessen Banken und Versicherungen. Zudem senkt auch die mangelnde Flexibilität der Produkte durch ein staatlich begrenztes Risiko die Renditemöglichkeiten.
Die Bundesregierung möchte sich nun der Angelegenheit annehmen und hat sich im Wesentlichen die Ergebnisse der "Fokusgruppe private Altersvorsorge" für einen Reformvorschlag der geförderten privaten Altersvorsorge zu eigen gemacht. Und ehrenhalber muss auch Ex-Finanzminister Christian Lindner Lindner erwähnt werden, der bereits vor mehr als zwei Jahren mit einem entsprechenden Konzept das Elend der bestehenden Riester-Rente beenden wollte. Das Scheitern der Ampelregierung hat eine frühzeitigere Umsetzung leider verhindert.
Abgesehen davon ist die Sache noch keine beschlossene Angelegenheit. Bundestag und Bundesrat müssen sich mit der geplanten Reform erst noch beschäftigen. Aber man kann sich die Sache ja schon mal ansehen.
Hier sind die wesentlichen Punkte des geplanten Altersvorsorgedepots:
Die Produkte
Es soll attraktiver werden, privat für das Alter vorzusorgen. Daher sollen die geförderten privaten Altersvorsorgeprodukte chancenreicher, flexibler, günstiger und transparenter ausgestaltet werden. Sparer können demnach in noch zu zertifizierende Fonds und ETFs in Aktien und Anleihen und andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen selbstständig ohne Garantie investieren. Auch eine Aktienquote von 100 Prozent soll derart möglich sein. Besonders riskante Produkte wie Einzelaktien, Krypto- oder Hebelprodukte sollen allerdings von der Auswahl ausgeschlossen sein.
Sicherheitsorientierte Verbraucher können aber weiterhin ein Garantieprodukt wählen. Bei diesen Produkten soll es künftig zwei Garantiestufen geben, 80 oder 100 Prozent. Die Kosten hierfür sollen bei 1,5 Prozent gedeckelt werden.
Die Anbieter
Voraussichtlich wird das Altersvorsorgedepot bei (Online-)Banken, Neobrokern und Versicherungen zu haben sein.
Der Zeitpunkt
Geplant ist das Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027
Die Förderung
Die bisher starre Grundzulage in Höhe von 175 Euro soll abgeschafft werden. Stattdessen sieht das neue Modell eine Förderung pro Euro für alle inländisch gesetzlich Rentenversicherten vor, die sich an der eingezahlten Summe orientiert:
Für die ersten 1200 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 30 Cent pro Euro vom Staat. .Für weitere 600 Euro, bis zur Obergrenze von 1800 Euro pro Jahr, gibt es noch 20 Cent pro Euro. Die Grundzulage kann also künftig bis zu 480 Euro jährlich betragen. In einen derart geförderten Vertrag müssen mindestens 120 Euro/Jahr eingezahlt werden (bisher 60 Euro).
Zusätzlich sind weitere Zuschüsse geplant:
Berufseinsteiger: Wer beim Abschluss unter 25 Jahre alt ist, profitiert doppelt. Der Staat legt in den ersten drei Jahren jeweils 200 Euro obendrauf. Voraussetzung ist lediglich, dass ein Altersvorsorgedepot eröffnet und aktiv besparst wird.
Kinderzulage pro Kind: Für einen Eigenbeitrag von jährlich bis zu 1200 Euro sollen Sparer 25 Cent für jeden eingezahlten Euro erhalten, also nochmal bis zu 300 Euro Zulage.
Die Besteuerung
Sparer sollen weiterhin vom Sonderausgabenabzug profitieren können. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung, ob ein noch über den Zulageanspruch hinaus gehender Steuervorteil zusteht. Besteuert werden die Leistungen aus den neuen Verträgen wie bisher nachgelagert während der Auszahlungsphase, denn dort ist der Grenzsteuersatz in den meisten Fällen niedriger als während des Erwerbslebens.
Die alten Riester-Verträge
Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, soll ein Bestandsschutz gelten. Wesentliche Verbesserungen sollen wirkungsgleich auf diese Bestandsverträge übertragen werden können. Ein bestehender Riester-Vertrag muss also nicht gekündigt werden. Es kann aber auch in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen Förderung gewechselt werden, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die gesetzlich gedeckelt werden sollen.
Der Übertrag aus einem anderen bestehenden Depot
Gefördert werden sollen nur die jährlichen Einzahlung, die auf einem Altersvorsorgedepot eingehen. Sprich, Vermögensanlagen aus einem anderen Depot müssten aufgelöst und auf das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden, wobei hier die Förderhöchstgrenzen beachtet werden müssten.
Die Zulageberechtigten
Unmittelbar förderberechtigt sollen weiterhin insbesondere die Pflichtversicherten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfänger und Pflichtversicherten gleichstehende Personen sein.
Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Selbstständige, die nicht in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, Minijobber, die sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und Bezieher einer Vollrente wegen Alters sollen hingegen weiterhin nicht unmittelbar förderberechtigt sein.
Bei Verheirateten soll es weiterhin genügen, wenn eine Person die persönlichen Voraussetzungen für die steuerliche Förderung erfüllt. Ist dies der Fall, kann dann auch die Ehegattin beziehungsweise der Ehegatte die Zulagenförderung erhalten. Dies gilt auch für Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Diese sogenannten mittelbar Zulageberechtigten sollen wie bisher keinen eigenen Sonderausgabenabzugsbetrag erhalten, aber die Zulagen. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach den Beitragszahlungen der unmittelbar förderberechtigten Ehegattinnen beziehungsweise Ehegatten.
Die Auszahlungsphase
Die Auszahlungsphase soll flexibler werden. Wer freiwillig und eigenverantwortlich vorsorgt, kann künftig in größerem Umfang selbst über die Auszahlungsphase entscheiden. Es soll zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen zwei Möglichkeiten gewählt werden können:
A) eine lebenslange Leibrente, also eine bestimmte monatliche Rentenzahlung bis zum Tod und
B) ein befristeter Auszahlungsplan bis zum vollendenten 85. Lebensjahr, danach erfolgen keine weiteren Auszahlungen- hierdurch würde vor allem bei einem Wechsel von einer fondsgebundenen Riester-Rente in das neue Altersvorsorgedepot der Wechsel in ein teure Versicherung ab dem 85. Lebensjahr entfallen.
Bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals kann wie bisher an den Altersvorsorgesparer außerhalb der monatlichen Leistungen unschädlich, also ohne das Zulagen und Steuervorteile zurückerstatten werden müssen, ausgezahlt werden.
Mutmaßlich soll die Auszahlphase nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder einer vor Vollendung des 65. Lebensjahres beginnenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem gezahlt werden dürfen. Sprich, wer mit 63 in Rente geht, könnte dann auch ab diesem Zeitpunkt aus seinem Altersvorsorgedepot Zahlungen erhalten. Zudem soll es in der Auszahlungsphase möglich sein, in dafür vorgesehene - vermutlich weniger risikoreiche - Produkte umzuschichten. Dafür soll wohl ein "kostengünstiges Wechselrecht" geschaffen werden.
Die vorzeitige Auszahlung
Eine jederzeitige Auszahlung soll auch möglich sein – jedoch muss dann in vielen Fällen die bereits erhaltene Förderung zurückgezahlt werden. Die übrigen Rechte der Altersvorsorgesparer, den Vertrag ruhen zu lassen und zu wechseln, bleiben unverändert bestehen.
Die Bewertung der Redaktion
Kollektives, erleichtertes Ausatmen. Die vorgeschlagenen Neuerungen für eine einfachere, kostengünstigere, flexiblere, transparentere und vor allem rentablere Altersvorsorge sind zu begrüßen - wenn auch längst überfällig. Unglücklich ist hingegen, dass der Personenkreis der Förderberechtigten nicht erweitert wurde. Gerade bei Selbstständigen hapert es oft an einer vernünftigen privaten Altersvorsorge. Zudem bleibt abzuwarten, welche Produkte zu welchen Konditionen tatsächlich zertifiziert werden und auch welche Kosten Banken und Versicherungen für ein Altersvorsorgedepot erheben.
Ungeachtet dessen würde es wohl auch nicht schaden, doch noch mal etwas mutiger den einen oder anderen grundsätzlichen Gedanken über die gesetzliche Rente zu verfolgen. Denn fiele diese für die Bürger üppiger aus, dann könnten die genannten Neuerungen bei der staatlich geförderten privaten Vorsorge weniger dringlich sein.