Ratgeber

Was ändert sich 2019 … … bei Geld und Versicherungen?

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Im neuen Jahr gibt es neue 100er- und 200er-Scheine. Allerdings nicht geschenkt.

(Foto: imago/RelaXimages)

Die Zukunft bleibt ungewiss. So viel ist sicher. Abgesehen davon stehen aber auch im neuen Jahr  viele Neuerungen und Gesetze an. Diese Änderungen aus den Bereichen Geld und Versicherungen werden dann wichtig, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert.

Betriebliche Altersvorsorge

Beschäftigte, die für die spätere Betriebsrente eigenes Geld sparen per sogenannter Entgeltumwandlung, müssen auf diesen Gehaltsteil bis zu einem Höchstbetrag keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Auch das Unternehmen spart in der Ansparphase bei der Entgeltumwandlung seinen Arbeitgeberanteil. Für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind das zurzeit 19,38 Prozent.

In der Auszahlphase muss die Betriebsrente vom Empfänger versteuert werden. Gesetzlich Krankenversicherte müssen zudem auf die Rente sowohl den Arbeitnehmer- wie auch den Arbeitgeberbeitrag der Kranken- und Pflegeversicherung (derzeit 18,8 Prozent) selbst zahlen. Arbeitgeber hingegen können die Ersparnis in der Ansparphase bisher einstreichen. Sie sind nicht verpflichtet, diese an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Das ändert sich ab dem 1. Januar 2019: 15 Prozent des umgewandelten Beitrags zur betrieblichen Altersvorsorge müssen die Firmen dann an die jeweilige Versorgungseinrichtung zahlen. Dies gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Ob diese 15 Prozent letztlich 1:1 im Vertrag des jeweiligen Arbeitnehmers landen, hängt von der konkreten Regelung im Tarifvertrag ab. Dies gilt allerdings nur, wenn die sozialversicherungspflichtige Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird.

Neue 100- und 200-Euro-Scheine

Ab dem 28. Mai 2019 werden neue, fälschungssichere 100- und 200-Euro-Banknoten ausgegeben. Komplett überarbeitet und mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet machen sie die zweite Generation von Euro-Banknoten seit Einführung des gemeinsamen Bargelds 2002 komplett.

Bei beiden Scheinen kommt ein Porträt-Fenster als neues Sicherheitsmerkmal zum Einsatz, das bereits beim neuen Zwanziger und Fünfziger zu finden ist. Es erscheint, wenn der Schein gegen das Licht gehalten wird. Am oberen Ende des Hologramms ist dann beidseitig ein Porträt der mythologischen Gestalt Europa zu sehen. Der Wert des 100er- oder 200er-Scheins erscheint als Smaragd-Zahl. Die ändert ihre Farbe, wenn man die Banknote etwas neigt.

Völlig neu beim Hunderter und Zweihunderter ist ein "Satelliten-Hologramm", das sich rechts oben auf der Vorderseite befindet. Dort bewegen sich beim Neigen kleine Euro-Symbole um die Wertzahl.

500-Euro-Schein länger zu haben

Die Bundesbank und auch die die Österreichische Nationalbank hält dem 500-Euro-Schein noch etwas länger die Treue. Entgegen der anderen 17 nationalen Zentralbanken des Eurosystems, werden die Banknoten hier noch bis einschließlich 26. April 2019 ausgegeben. Bei den anderen Notenbanken ist bereits am 26. Januar 2019 mit der Ausgabe Schluss. "Wir haben uns für diese längere Frist entschieden, weil die deutsche und die österreichische Notenbank netto die meisten 500-Euro-Banknoten in Umlauf bringen", erklärte Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann. Ungeachtet dessen, behalten im Umlauf befindliche Scheine aber ihre Gültigkeit.

Online-Banking: Aus für iTan-Listen

Die per Post verschickten klassischen Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen nach dem 14. September 2019 nicht mehr eingesetzt werden. Die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie schreibt zunächst vor, dass Kunden mithilfe von zwei Faktoren nachweisen müssen, dass sie tatsächlich die Person sind, die zur Ausführung der Bankgeschäfte berechtigt ist. Dazu muss bei elektronischen Zahlungsvorgängen noch ein dynamischer Authentifizierungscode generiert werden. Dies kann über das iTAN-Verfahren technisch nicht dargestellt werden.

Steuer für thesaurierende Fonds

Ab Anfang Januar müssen Anleger, die thesaurierende Fonds im Depot haben, die Vorabpauschale an das Finanzamt abführen. Die betroffenen Fonds schütten Dividenden und Gewinne nicht aus, sondern legen sie immer wieder neu an. Auf die Wertsteigerungen ihres Fonds müssen Anleger ab Januar dann jedes Jahr eine fiktive Steuer bezahlen. Sie wird von dem depotführenden Institut Anfang 2019 berechnet und von dem Konto des Anlegers eingezogen. Es sollte also auf eine ausreichende Kontodeckung geachtet werden. Eine Abbuchung erfolgt allerdings nur, wenn die Erträge den Freistellungsauftrag übersteigen. Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei Einzelveranlagung bei maximal 801 Euro, bei Zusammenveranlagung bei 1602 Euro und kann auch auf mehrere Institute verteilt werden.

Verbesserte Kundeninformationen für Versicherungen

Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wird ab Januar 2019 ein neues Informationsblatt Pflicht. Die Versicherer müssen ihre Kunden darin dann rechtzeitig vor der Unterschrift auf maximal drei Seiten über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse informieren. Hier sind auch Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrags anzugeben und die Pflichten des Kunden aufzuführen, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen.

Pflegebedürftige: Taxi zum Arzt ohne Antrag

Ab Januar 2019 bekommen Pflegebedürftige in vielen Fällen eine automatische Erlaubnis, sich mit dem Taxi zu einem Arzt fahren zu lassen. Grundsätzlich werden die Taxikosten für den Arztbesuch bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5 übernommen. Die Regelung gilt auch bei Pflegegrad 3, wenn zusätzlich eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität festgestellt wurde. Eingeschlossen sind ebenso Behinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde.

Neues System zur Qualitätsprüfung in Pflegeheimen

Der bisherige Pflege-TÜV, der die Qualität von Pflegeheimen bewertet, wird voraussichtlich ab November 2019 abgelöst. Mit einem neuen Verfahren wird dann gemessen und dargestellt, wie es um die Qualität in der vollstationären Altenpflege bestellt ist. Die bisherigen Pflegenoten galten als unbrauchbar, weil sie die tatsächliche Situation in den Heimen beschönigten und sich Missstände kaum erkennen ließen.

Künftig muss nun jedes Heim zweimal im Jahr Indikatoren veröffentlichen, die über die Versorgung Aufschluss geben. Darüber hinaus werden einmal jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse Qualitätskontrollen vor Ort durchgeführt.

Quelle: ntv.de, awi

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