Wer bezahlt die Wärmewende? Mieterbund fordert mehr Mieterschutz bei Heizungstausch
13.04.2023, 10:03 Uhr Artikel anhören
Dem Gesetzentwurf zum Verbot von Öl- und Gasheizungen mangelt es an ausreichendem Mieterschutz und sozialer Abfederung, moniert der Mieterbund.
(Foto: IMAGO/Christian Ohde)
Um die geplante Wärmewende sozialverträglich zu gestalten, muss aus Sicht des Deutschen Mieterbundes zwingend die Modernisierungsumlage abgeschafft oder deutlich abgesenkt werden. Denn bereits heute seien die daraus resultierenden Preissteigerungen für viele Mieterinnen und Mieter nicht bezahlbar.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt beim Heizungstausch vor Mieterhöhungen und fordert mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter. Diese drohten im Stich gelassen zu werden, kritisierte die Bundesdirektorin des DMB, Melanie Weber-Moritz. Dem Gesetzentwurf mangele es an ausreichendem Mieterschutz und sozialer Abfederung. Nur in Ausnahmefällen könnten geringere Kosten als bisher auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden. Weiterhin gelte: Am Ende bezahle die Investition in die Heizung allein der Mieter beziehungsweise die Mieterin über die Modernisierungsmieterhöhung.
Der Gesetzesentwurf schütze Mieterinnen und Mieter weder vor Mieterhöhungen infolge des Heizungsaustausches noch vor hohen Heizkosten nach der Umstellung auf erneuerbare Energien, so der DMB. Bei der Umsetzung der Wärmewende müssten die Heizkosten für Mieter nach der Sanierung sinken.
Preissteigerungen für viele nicht bezahlbar
Um die sozialverträgliche Rahmensetzung für die Wärmewende sicherzustellen, muss aus Sicht des DMB zwingend die Modernisierungsumlage abgeschafft oder deutlich abgesenkt werden. Denn bereits heute seien die aus der Modernisierungsumlage resultierenden Preissteigerungen für viele Mieter nicht bezahlbar.
Von 2024 an soll nach Plänen der Bundesregierung möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Bestehende Heizungen solle weiter betrieben, kaputte Heizungen repariert werden können. Heizkessel sollen nur bis zum Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können.
Der DMB unterstütze das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen, hieß es - wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt werde. Verpflichtende Vorgaben für den Heizungstausch müssten die zukünftigen Heizkosten der Mieter im Blick behalten. Rund 80 Prozent aller Wohnungen würden mit Öl und Gas beheizt, daher sei ein Großteil der Mieterhaushalte von den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes betroffen. Die Ampel müsse dringend nachbessern.
Quelle: ntv.de, awi/dpa