Ratgeber

Ungleiche Bezahlung Wenn Mann mehr Gehalt bekommt, kann es teuer werden

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Frauen werden oft schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen.

Frauen werden oft schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen.

(Foto: imago/Science Photo Library)

Einer Frau wurden 3500 Euro monatlich in der Einarbeitungszeit angeboten - die Frau sagte Ja. Um später feststellen zu müssen, dass der männliche Kollege mit gleichem Job satte 1000 Euro mehr pro Monat bekam. Dagegen klagte die Benachteiligte, und bekam vor dem Bundesarbeitsgericht Recht.

Deutschlands höchste Arbeitsrichter haben die Position von Frauen im Streit um gleiche Bezahlung wie Männer verbessert. Das Bundesarbeitsgericht entschied in Erfurt in einem Fall aus Sachsen, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit ihrem unterschiedlichen Verhandlungsgeschick begründen können (8 AZR 450/21).

Es sprach einer 44 Jahre alten Dresdnerin, die im Vertrieb einer sächsischen Metallfirma arbeitete, eine Gehaltsnachzahlung von 14.500 Euro und eine Entschädigung in Höhe von 2000 Euro zu. Wenn Frauen und Männer wie im verhandelten Fall bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt würden, begründe das die Vermutung der Diskriminierung wegen des Geschlechts, sagte die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing. Diese Vermutung könnten Arbeitgeber nicht mit dem Argument widerlegen, der Mann habe besser verhandelt oder er sei perspektivisch für einen Leitungsjob vorgesehen, so die Richterin.

In dem verhandelten Fall betrug der Unterschied beim Grundgehalt in der Probezeit stattliche 1000 Euro monatlich, später nach Einführung eines Tarifvertrags immer noch etwa 500 Euro - bei gleichen Verantwortlichkeiten und Befugnissen. Der Arbeitgeber begründete den großen Gehaltsunterschied damit, dass sie bei ihrer Einstellung schlechter verhandelt habe als ihr männlicher Kollege. Beiden sei zunächst das gleiche Gehaltsangebot gemacht worden. Der Arbeitgeber berief sich bei der unterschiedlichen Bezahlung auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit - und hatte damit Erfolg beim Arbeits- und Landesarbeitsgericht in Sachsen.

Ein Schritt zu mehr Entgeltgerechtigkeit

Das Bundesarbeitsgericht kippte nun die Entscheidungen der Vorinstanzen in Sachsen in großen Teilen. Die Anwältinnen der Klägerin sprachen nach dem Urteil von einem Meilenstein. Sie sehen in dem höchstrichterlichen Urteil einen Schritt zu mehr Entgeltgerechtigkeit in Deutschland.

Mehr zum Thema

Noch ist die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern keine Seltenheit in Deutschland - der geschlechterspezifische Verdienstabstand lag laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr bei 18 Prozent. Frauen erhielten demnach 2022 mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer mit 24,36 Euro. Knapp zwei Drittel der Lohnlücke erklärt das Statistikamt mit höheren Teilzeitquoten und geringeren Gehältern in frauentypischen Berufen. Es bleibt eine bereinigte Lücke von rund 7 Prozent des Brutto-Stundenlohns ohne eindeutige Erklärung.

2006 hatte der Abstand noch 23 Prozent betragen. In Ostdeutschland, wo der Fall sich zuträgt, ist die Lohnlücke kleiner als in Westdeutschland: 7 Prozent, im Westen 19 Prozent.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen