Was ändert sich 2026 …… bei Geld und Einkommen?

Die Zukunft bleibt ungewiss. So viel ist sicher. Abgesehen davon stehen aber auch im neuen Jahr viele Neuerungen und Gesetze an. Diese Änderungen aus den Bereichen Geld und Einkommen werden dann wichtig, wie unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Stiftung Warentest informiert.
Bürgergeld wird reformiert
Im Frühjahr 2026 soll die Reform des Bürgergeldes in Kraft treten. Die derzeitigen Pläne von Union und SPD sehen schärfere Sanktionen vor, wenn Termine im Jobcenter nicht eingehalten werden und eine angebotene Arbeit nicht angenommen wird. In diesen Fällen sollen die Zahlungen in einem umfassenden, mehrstufigen Prozess gekürzt und schließlich auch ganz gestrichen werden können. Zudem soll das Bürgergeld künftig Grundsicherung heißen. Die Leistungen bleiben in der Höhe unverändert.
Bulgarien bekommt den Euro
Zum neuen Jahr wird Bulgarien den Euro als Währung einführen. Das Land ist damit das 21. Mitglied der Eurozone. Die EU-Mitglieder Dänemark, Schweden, Polen, Tschechien, Ungarn und Rumänien behalten ihre nationalen Währungen. Die bulgarischen Münzen zeigen unter anderem das Felsrelief des Reiters von Madara und den heiligen Johann vom Rila-Gebirge. Die Euro-Scheine sind europaweit einheitlich.
Deutschlandticket wird teurer
Der Grundpreis des Deutschlandtickets steigt ab Januar. Das Abo für den bundesweiten Nah- und Regionalverkehr wird zum neuen Jahr um 5 Euro teurer und kostet statt 58 dann 63 Euro pro Monat. Es bleibt monatlich kündbar.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum neuen Jahr auf 13,90 Euro pro Stunde und ab 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde. Diese zweistufige Erhöhung wurde im Juni 2025 von der Mindestlohnkommission beschlossen.
Minijob-Grenze steigt von 556 Euro auf 603 Euro
Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob - auch Minijob-Grenze genannt - steigt von 556 auf 603 Euro. Sie ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Da sich der Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze.
Midijob: Untergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt
Die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich steigt im kommenden Jahr von monatlich 556,01 Euro auf 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt unverändert bei 2000 Euro im Monat. Beschäftigte, die regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2000 Euro verdienen, gelten als Midijobber. Bei einem Verdienst innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen sie einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2000 Euro steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht. Die Rentenansprüche vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht. Sie werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet.
Erhöhung des Kindergeldes
Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2026 um vier Euro pro Kind auf dann 259 Euro angehoben. Die frühere Staffelung nach der Anzahl der Kinde existiert nicht mehr, daher gibt es keinen Unterschied, ob es sich um das erste, zweite, dritte oder vierte Kind handelt. Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr erfolgt automatisch durch die Familienkassen.
Neuer Schufa-Score ab Ende März einsehbar
Ab Ende März 2026 können Verbraucher ihren Schufa-Score selbst entschlüsseln. Von da an will die Auskunftei vollen Einblick geben. Dann sollen Verbraucher den neuen, vereinfachten Score kostenfrei einsehen können, der ein wichtiger Baustein bei der Vergabe von Krediten ist. Da es um sensible Daten geht, ist Voraussetzung, dass man sich einmalig für den sogenannten Schufa-Account registriert, wie die Auskunftei mit Sitz in Wiesbaden erläutert. Interessenten müssen sich zunächst in eine Warteliste eintragen und werden dann der Reihe nach freigeschaltet.
Reform der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Am 20. November 2026 treten die neuen EU-Schutznormen für Verbraucherkredite in Deutschland in Kraft. Sie sollen Verbraucher vor Überschuldung schützen, indem die Vorgaben bei der Kreditvergabe strenger werden. Eine verpflichtende, nun auch striktere Kreditwürdigkeitsprüfung soll dann schon bei Kleinkrediten unter 200 Euro und bei Krediten mit kürzeren Laufzeiten als drei Monaten vorgenommen werden. Damit fallen auch die meisten der sogenannten "Buy-now-pay-later"-Angebote unter die neuen Vorschriften. Ebenso werden die Transparenz- und Informationspflichten der Kreditgeber ausgeweitet und es werden neue Pflichten der Kreditgeber bei Rückzahlungsschwierigkeiten festgelegt.