Was ändert sich 2021 … … bei Energie und Wohnen?
29.12.2020, 06:40 Uhr
Wer mit Öl, Erdgas oder Fernwärme heizt, muss sich ab dem 01. Januar 2012 auf höhere Heizkosten einstellen.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Die Zukunft bleibt ungewiss. So viel ist sicher. Abgesehen davon stehen aber auch im neuen Jahr viele Neuerungen und Gesetze an. Diese Änderungen aus den Bereichen Energie und Umwelt werden wichtig, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert.
Baukindergeld noch bis 31. März
Familien haben noch bis zum 31. März 2021 Zeit, ihren Anspruch auf Baukindergeld zu zementieren. Wer bis zu diesem Tag keinen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung vorliegen hat, kann die Förderung dann nicht mehr beantragen. Doch aufgrund der Corona-Krise wird der Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert
Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 Euro – der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die zunächst bis zum Jahresende 2020 befristete Förderung war wegen der Corona-Pandemie um drei Monate verlängert worden, sodass Bauherren und Immobilienkäufer, die bis Ende März 2021 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder eine Baugenehmigung haben, weiter davon profitieren. Für Kaufverträge oder Baugenehmigungen, die ab dem 1. April 2021 unterzeichnet beziehungsweise erteilt werden, kann jedoch kein Baukindergeld mehr beantragt werden.
Bis Ende März gibt es Baukindergeld, wenn im Haushalt Kinder unter 18 Jahren leben, für die Kindergeld bezogen wird. Das Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind betragen (plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind). Zudem darf der Kaufvertrag frühestens am 1. Januar 2018 unterzeichnet oder die Baugenehmigung erteilt worden sein. Die Anträge sind bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen.
Kohlenstoffdioxid-Abgabe kommt
Wer mit Öl, Erdgas oder Fernwärme heizt, muss sich ab dem 01. Januar 2021 auf höhere Heizkosten einstellen. Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht ab dann einen CO2-Preis (Kohlenstoffdioxid-Abgabe) auf die Emission von Kohlendioxid vor. Die CO2-Abgabe wird anhand eines CO2-Preises berechnet, den die Bundesregierung für eine Tonne des klimaschädlichen Gases im Jahr 2021 mit 25 Euro festgelegt hat. Diese CO2-Bepreisung wird sich auch auf die Entwicklung der Kosten fürs Heizen mit Öl, Erdgas oder Fernwärme auswirken. Beim Heizöl sind rund 8 Cent pro Liter zu veranschlagen, beim Gas 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
Neue Energielabels für Elektrogeräte
Ab 1. März 2021 wird es EU-weit eine neue Einteilung der Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Lichtquellen, Fernseher und Monitore geben. Diese werden dann nur noch in den Einstufungskategorien "A" bis "G" klassifiziert. Klassen wie "A+++" oder "A++", die zwar besonders sparsam klingen, aber inzwischen von vielen Modellen zu erreichen sind, werden dann abgeschafft. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Sparsamkeit, und die Klassen sind feiner abgestuft – was die Aussagekraft des Energielabels stärkt. So werden zum Beispiel aus heutigen "A+++"- Kühlschränken künftig Modelle der Klassen C, D und E. Die neuen Bedingungen für die Klassen A und B hingegen erfüllt voraussichtlich noch gar kein aktuelles Modell.
Verkauf von Einwegkunststoff-Produkten wird verboten
Ab 3. Juli 2021 ist der Verkauf von Besteck, Tellern, Trinkhalmen, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäben aus Plastik untersagt. Das Verkaufs-Aus trifft auch Becher und Behälter aus Styropor, in denen Speisen und Getränke verpackt und transportiert werden. Außerdem werden alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, wie Beutel oder Verpackungen, aus dem Handel verbannt. Dieser zersetzt sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel, baut sich aber nicht weiter ab.
Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen, die nicht zuletzt auch durch die Covid 19-Pandemie entstanden sind, bleibt zulässig, um eine gebrauchslose Vernichtung der Einwegprodukte zu vermeiden. Mit Inkrafttreten der Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoff-Produkten werden hierzulande die EU-Vorgaben einer Europäischen Plastikstrategie umgesetzt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Verschmutzung der Meere und der Umwelt einzudämmen, Recycling zu einem lohnenden Geschäft zu machen und die Entwicklung recyclingfähiger, innovativer Kunststoffe zu befördern.
Wohngeld wird erhöht
Um soziale Härten zu vermeiden, entlastet die Bundesregierung ab dem neuen Jahr aber auch Empfänger von Wohngeld bei den Heizkosten: Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld im Jahr 2021 rund 15 Euro monatlich. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Rund 665.000 Haushalte werden davon profitieren. Darunter sind nach Angaben der Bundesregierung rund 35.000 Haushalte, die erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld erhalten.
Dabei wird Wohngeld als Mietzuschuss für Menschen gezahlt, die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind, oder als Lastenzuschuss für Menschen, die Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind. Vom staatlichen Zuschuss profitieren nur Haushalte, die ansonsten keine Unterstützung wie zum Beispiel Hartz IV oder Grundsicherung im Alter bekommen.
Wohnungsbauprämie wird erhöht
Ab dem neuen Jahr wird die Wohnungsbauprämie beim Bausparen erhöht. Zudem werden mehr Menschen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben.
Wer einen Bausparvertrag bedient, erhält künftig 10 Prozent Prämie auf jährliche Sparleistungen bis zu 700 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1400 Euro bei Ehepaaren. Bisher waren das 512 Euro für Alleinstehende und 1024 Euro für Ehepaare. Alleinstehende können sich dann über eine Höchstprämie von 70 Euro (bisher 45 Euro) freuen, Ehepaare erhalten höchstens 140 Euro statt bislang 90 Euro im Jahr. Die Höchstprämien ab dem Spar-Jahr 2021 gelten auch für diejenigen, die bereits laufende Bausparverträge haben.
Mit der Wohnungsbauprämie wird belohnt, wer den zugeteilten Bausparvertrag wohnwirtschaftlich, zum Beispiel für eine Immobilie verwendet und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet: Während Alleinstehende bisher ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 25.600 Euro (Verheiratete: 51.200 Euro) haben durften, steigt dieser Betrag 2021 auf 35.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro.
Rauchmelder werden in Berlin und Brandenburg Pflicht
Ab dem 1. Januar müssen auch in Berlin und Brandenburg in allen Wohnräumen von Bestandswohnungen Rauchwarnmelder installiert sein. Damit gilt außer in Sachsen in allen Bundesländern eine entsprechende Pflicht für Neu- und Bestandswohnungen. In Sachsen müssen nur in allen Neu- und Umbauten Rauchwarnmelder hängen, nicht aber im Bestand.
Strom wird eigentlich etwas günstiger
Beim Strom besteht für 2021 insgesamt die Hoffnung auf geringfügig niedrigere Preise, da die neue CO2-Bepreisung im Gegenzug durch Senkungen bei der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) ausgeglichen werden soll, und weil die Beschaffungskosten 2020 deutlich gesunken sind. Wenn Anbieter dies an Verbraucher weitergeben, was in der Vergangenheit allerdings nicht der Fall war, kann ein Durchschnittshaushalt mit einer Entlastung von etwa 30 Euro pro Jahr rechnen.
Solarstromanlagen in Register nachmelden
Wer eine Photovoltaikanlage und einen Batteriespeicher betreibt, kann diese Anlagen nur noch bis Ende Januar im Marktstammdatenregister nachmelden, welches von der Bundesnetzagentur geführt wird. Zur Nachmeldung sind alle Betreiber verpflichtet, deren Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden ist. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn die Anlage schon lange läuft und vor Einführung des Marktstammdatenregisters 2019 bereits im vorherigen Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen war. Wer seine Anlage noch nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen hat, sollte dies unbedingt innerhalb der Nachmeldefrist bis 31. Januar 2021 nachholen. Ansonsten droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom. Unter Umständen kommen auf säumige Betreiber sogar Bußgelder zu.
Aber auch alle neuen Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher müssen ins Marktstammdatenregister eingetragen werden, und zwar innerhalb einer Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme.
Zentrale Anlaufstelle für energetische Sanierung
Wer Fördermittel für energetische Verbesserungen an seinem Eigenheim beantragen möchte, soll es ab dem neuen Jahr einfacher haben. Unter dem Dach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) wird gebündelt, was bisher an Fördermaßnahmen des Bundes im CO2-Gebäudesanierungsprogramm und im Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien verteilt war. Künftig soll dann nur noch ein Antrag bei der BEG als Anlaufstelle für diese bundesgeförderten Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein.
Quelle: ntv.de, awi