
Auch im Mai ändert sich allerhand.
(Foto: imago/CHROMORANGE)
Die Corona-Warn-App hat so langsam ausgedient, das 49-Euro-Ticket startet, dafür sind erneute Warnstreiks bei der Bahn möglich. Immerhin locken aber ein paar Feiertage. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.
Corona-Warn-App ohne Warnung
Die gewachsene Immunität der Bevölkerung, eine stabile Infektionslage und die Rückkehr zu einem öffentlichen Leben ohne Corona-Maßnahmen macht auch die Corona-Warn-App derzeit entbehrlich. Zum neuen Monat wird es auch nicht mehr möglich sein, andere Nutzer via App vor einem erhöhten Infektionsrisiko zu warnen.
Ab dem 1. Juni wird die Corona-Warn-App dann in einen Ruhe-Modus versetzt. Es wird noch bis einschließlich 30. April möglich sein, andere Personen durch die Corona-Warn-App zu warnen. Bis dahin können auch noch neue QR-Codes für Events generiert werden. Im Ruhemodus wird die App auf den Endgeräten der Nutzenden aber nicht automatisch gelöscht. Die Impfzertifikate können damit bei Bedarf weiterhin genutzt werden. Auch die persönlichen Aufzeichnungen im Tagebuch bleiben erhalten.
Die App wird ab 1. Juni auch nicht mehr in den Appstores von Apple und Google verfügbar sein. Nutzer, die die App löschen möchten, sollten in diesem Fall ihre Impfzertifikate oder Tagebucheinträge sichern.
Erneute Warnstreiks bei der Bahn möglich
Auch die dritte Tarif-Verhandlungsrunde zwischen der Deutschen Bahn und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG ist gescheitert. Infolgedessen ist auch im neuen Monat mit Warnstreiks bei der Bahn zu rechnen, denn der nächste Verhandlungstermin der beiden Konfliktparteien ist erst für Ende Mai angesetzt.
Einmalzahlung im Baugewerbe und für Maler und Lackierer
Bereits seit April erhalten nach Tarif beschäftigte Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe im Westen 2 Prozent und im Osten 2,7 Prozent mehr Gehalt - im Mai steht nun zudem noch eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro zusätzlich zum Gehalt an. Auch wer als Angestellter als Maler und Lackierer tätig ist, bekommt eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 Euro - sofern diese nicht bereits zuvor ausgezahlt wurde.
Feiertage im Mai
Der 1. Mai fällt auf einen Montag. Zudem stehen kirchliche Feiertage an: Donnerstag, der 18. Mai, Christi Himmelfahrt, und Pfingsten am Sonntag, den 28. Mai, und Montag, den 29. Mai. Wie Sie durch die Nutzung von Brückentagen mehr freie Tage rausholen, lesen Sie hier.
Gas und Strom günstiger zu haben
Die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom bestehen bereits seit März 2023. Sie gelten aber bereits rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Der Staat deckelt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs den Arbeitspreis, beim Gas auf 12 Cent, beim Strom auf 40 Cent, jeweils pro Kilowattstunde. Der darüber hinaus liegende Verbrauch wird zum Arbeitspreis des aktuellen Gas- oder Stromtarifs abgerechnet.
Doch der Markt bietet für Verbraucher wieder flächendeckend Tarife unterhalb der Preisbremsen. Würden alle Strom- und Gaskunden aus der teuren Grundversorgung zu günstigen alternativen Anbietern wechseln, wie das Vergleichsportal Check24 berichtet, ließe sich eine Menge Geld sparen. Demnach zahlt ein Musterhaushalt bei einem alternativen Stromanbieter mit einem Verbrauch von 5000 kWh inklusive Preisbremse durchschnittlich nur 1721 Euro. In der Grundversorgung werden für dieselbe Musterfamilie inklusive Preisbremse im Schnitt 2171 Euro fällig. Ein Wechsel bringt eine Ersparnis von 450 Euro.
Bei einem alternativen Gasanbieter zahlt ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh aktuell im Schnitt 2170 Euro. In der Grundversorgung zahlt dieser Haushalt inklusive Preisbremse durchschnittlich 2692 Euro. Ein Wechsel würde 521 Euro sparen.
49-Euro-Ticket startet
Das Deutschlandticket oder auch 49-Euro-Ticket wird zum 1. Mai als Abo eingeführt. Aber es ist auch möglich, das Ticket nur einen Monat zu nutzen. Dazu muss es aber rechtzeitig gekündigt werden, denn das Abo verlängert sich ansonsten automatisch. Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat erfolgen. Bei den Mobilitätsdienstleistern Mo.pla, VRS Rhein Sieg, dem KVB Köln und dem SVB Bonn ist dies laut "Bild"-Zeitung auch nur einen Tag vor Monatsende möglich.
Das 49-Euro-Ticket ist wie sein Vorgänger, das 9-Euro-Ticket, ein persönliches Ticket und nicht übertragbar. Kinder unter sechs Jahren brauchen kein Ticket.
Ausgenommen sind für die Nutzung ICE-, IC- und EC-Züge sowie private Reisebusse. "Grundsätzlich gilt das 49-Euro-Ticket nicht in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG betrieben werden", schreibt die Bahn auf ihrer Website. Über Ausnahmen auf bestimmten Streckenabschnitten befindet sich DB Fernverkehr demnach aktuell in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern. Etwaige Ausnahmen werden im Geltungsbereich des Deutschland-Tickets veröffentlicht. Reisende sollten in der DB Navigator App prüfen, ob ihre geplante Fahrt von der Ausnahme betroffen ist.
Und auch bei der Mitnahme von Hunden konnten sich die Bundesländer auf keine einheitliche Regelung einigen. Heißt, in manchen Ländern wie Nordrhein-Westfalen sind diese bei einigen Verkehrsverbünden im Ticket inbegriffen, in anderen aber nicht. Beim Überschreiten von Bundesländergrenzen oder wenn der Verkehrsbund wechselt, muss dann gegebenenfalls draufgezahlt werden.
Grundsätzlich wird das Deutschlandticket digital - also per App oder auf einer Chipkarte - angeboten werden. Das Ticket wird von den allermeisten regionalen Verkehrsunternehmen ebenso vertrieben wie von der Deutschen Bahn. Für Verkehrsunternehmen, die aktuell noch nicht in der Lage sind, ein solches digitales Ticket bereitzustellen, besteht die Möglichkeit, das Ticket übergangsweise als digital kontrollierbares Papierticket mit QR-Code auszugeben - längstens aber bis zum 31. Dezember 2023. Das Deutschlandticket soll es im monatlich kündbaren Abonnement geben.
Wie schon das 9-Euro-Ticket soll auch das Deutschlandticket die Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiepreise finanziell entlasten. Gleichzeitig soll es die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöhen, einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen und somit dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.
Mindestlohn in der Pflege steigt
Die Mindestlöhne in der Pflege steigen zum neuen Monat. Dabei handelt es sich um die erste von zwei Lohnanpassungen im Jahr 2023, wobei sich der Mindestlohn weiterhin nach der Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterscheidet. So erhalten Hilfskräfte ab dem 1. Mai 13,90 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro, Pflegefachkräfte 17,65 Euro und Auszubildende 13,90 Euro pro Stunde. Im Dezember dieses Jahres ist eine erneute Erhöhung geplant.
Vodafone erhöht Preise für DSL- und Festnetzverträge
Die Mobilfunkgesellschaft Vodafone erhöht im Mai die Preise für seine DSL- und Kabel-Tarife. Ab dem 4. des Monats müssen auch Bestandskunden hierfür bis zu fünf Euro mehr pro Monat berappen. Neukunden müssen bereits seit November vergangenen Jahres mehr zahlen. Wer mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, kann sein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preiserhöhung nutzen.
(Dieser Artikel wurde am Freitag, 28. April 2023 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de