Zuschuss von bis zu 23.500 Euro Anträge auf Heizungsförderung bei KfW ab sofort möglich
27.02.2024, 14:55 Uhr Artikel anhören
Lange gab es über das Heizungsgesetz Streit - nun können Anträge auf Geld für den Heizungstausch gestellt werden. Wer allerdings seine Öl- oder Gasheizung weiternutzen will, kann dies tun.
Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können ab heute Anträge bei der Förderbank KFW stellen. Zunächst gilt das nur für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen. Am Morgen kam es bei der Registrierung auf dem KFW-Portal zu Wartezeiten, weil der Andrang offensichtlich groß war. "Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten", hieß es auf der Webseite. Die Antragstellung hatte um 8 Uhr begonnen.
Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.
Wie hoch der voraussichtliche Zuschussbetrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch die förderfähigen Kosten sind. Die KFW berücksichtigt bei einem Einfamilienhaus Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro. Davon erhalten Eigentümer maximal 70 Prozent als Zuschuss, also bis zu 21.000 Euro. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2500 Euro erhalten werden.
Übergangsfristen für den Austausch
Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen.
Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung dürfen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen. Hat die Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie nach Angaben des Ministeriums verbindlich. In Härtefällen könnten Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden.
Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben müssen. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.
Kommunale Wärmeplanung ist Dreh- und Angelpunkt
Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen.
Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen.
Welche Heizungsalternativen sich für einen Tausch anbieten, lesen Sie hier.
Quelle: ntv.de, awi/dpa